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An ihrer Sitzung nimmt die Regierung Stellung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2016 und zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen. Weiter genehmigt sie ein Strassenprojekt für die Instandsetzung der Lukmanierstrasse.

Anhörung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2016
Die Regierung nimmt Stellung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2016 des Bundes. Mit diesem Agrarpaket werden Änderungen zur administrativen Vereinfachung und Entlastung vorgeschlagen. Die Änderungen betreffen sechs Verordnungen.
Der Kanton Graubünden begrüsst diese Anpassungen grundsätzlich, da das Ziel der administrativen Vereinfachung klar erkennbar ist. Der Bundesrat beabsichtigt jedoch sehr viele Bestimmungen anzupassen, insbesondere in der Direktzahlungsverordnung. Einzelne Bestimmungen, die erst vor zwei Jahren eingeführt wurden, erfahren eine grundlegende Änderung. Diese dauernden Veränderungen verunsichern alle Beteiligten und verursachen Mehrarbeit sowie Mehrkosten auch seitens des Vollzugs. Deshalb wäre eine gewisse Konstanz für alle Betroffenen wichtig. Weiter ist darauf zu achten, dass die Berücksichtigung von Anliegen kleiner Gruppierungen nicht zu erheblichen Einschränkungen, Mehrarbeit und Unsicherheiten führt. Zudem möchte der Bundesrat die Umsetzung des Schutzes von waldwirtschaftlichen Erzeugnissen wie beispielsweise Rundhölzer in der Verordnung "über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse" regeln. Die Regierung lehnt diesen Vorschlag wegen Abgrenzungsproblemen ab und beantragt, für die neuen Schutzregeln eine neue Verordnung für waldwirtschaftliche Erzeugnisse zu schaffen. 

Vernehmlassung Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen
Die Regierung beteiligt sich am Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen. Die Vorlage enthält explizite Bestimmungen, wonach Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafcharakter sowie damit verbundene Prozesskosten steuerlich nicht abzugsfähig sind.
Die Regierung schliesst sich trotz steuerrechtlichen Bedenken der vorgeschlagenen Nichtabzugsfähigkeit der Bussen, Geldstrafen und Verwaltungssanktionen an. Sie hält aber die Aufrechnung der Prozesskosten für nicht praktikabel, weil erst die letztinstanzliche Bestätigung der ausgesprochenen Busse zu einer Nichtabziehbarkeit führen könnte. Diese jahrelange Rechtsunsicherheit muss nach Auffassung der Regierung verhindert werden.

Strassenprojekt für die Instandsetzung der Lukmanierstrasse genehmigt

Die Regierung genehmigt das Strassenprojekt für die Instandsetzung der Lukmanierstrasse, Abschnitt Lawinengalerie Scopi 1 + 2. Der Projektperimeter befindet sich in der östlichen Talflanke oberhalb des Stausees Santa Maria, unmittelbar vor der Passhöhe. Um das Galeriebauwerk für eine angemessene weitere Betriebsdauer instand zu setzen, sind Erneuerungsmassnahmen vorwiegend an den Fahrbahnrändern und Verstärkungsmassnahmen an den Galeriedecken notwendig. Gleichzeitig muss auch die in die Lawinengalerie integrierte Brücke Scopibach instand gesetzt werden. Die Galerie, die in 108 Blöcke unterteilt ist, weist eine Länge von gesamthaft 1948 Metern auf.
Die Lukmanierstrasse bildet eine wichtige Verbindung zwischen dem Kanton Graubünden und dem Kanton Tessin. Die Bauwerksinspektionen im Jahr 2011 haben gezeigt, dass die in den 1960er Jahren erstellte Lawinengalerie in einem schadhaften Zustand ist. Eine Instandsetzung der Galerie ist unumgänglich. Zudem erfüllt das Bauwerk die geforderte Tragsicherheit gemäss den aktuell gültigen Normvorgaben gegen Lawineneinwirkungen nicht.

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Lukmanierstrasse, Abschnitt Lawinengalerie Scopi 1 + 2

Genehmigung für das Projekt "Bachverbauung Tällibach" im Safiental erteilt
Die Regierung genehmigt das Projekt "Bachverbauung Tällibach" und spricht einen Kantonsbeitrag von 443 500 Franken. Die Zielsetzung des Projekts besteht darin, den Schutz der Wasserversorgung in der Gemeinde Safiental sicherzustellen. Demzufolge wird das Gebiet mit dem Einbau von sogenannten Sohlenriegeln im Tällibach gesichert.
Die Wasserversorgung Tenna ist wegen erosiver Tätigkeiten des Tällibachs gefährdet, weil sich die Bachsohle senkt. Dadurch kann die Wasserleitung, welche den Tällibach unterquert, freigelegt und zerstört werden. Zudem sind das Quellgebiet und die Wasserfassungen durch die Seitenerosion des Tällibachs gefährdet. Aufgrund dieser Gegebenheiten hat die Gemeinde Safiental das Amt für Wald und Naturgefahren beauftragt, technische Massnahmen zur Reduktion der Gefahrensituation zu prüfen und zu erarbeiten. Sowohl gemäss eidgenössischer als auch kantonaler Waldgesetzgebung haben die Kantone Gebiete zu sichern, wo es der Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten erfordert.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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