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Die Bündner Regierung reicht im Auftrag des Parlaments eine Standesinitiative zur Raumplanung beim Bund ein. Im Weiteren spricht die Regierung Beiträge, zum einen für den Erhalt von Walderschliessungen zum anderen für das Projekt "Schule für Gestaltung im Rathaus Maienfeld". 

Bundesgesetz über die Raumplanung soll angepasst werden
Der Kanton Graubünden reicht beim Bund eine Standesinitiative betreffend Anpassung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) ein. Die Regierung setzt damit einen Auftrag aus dem Grossen Rat um, welcher in der Dezembersession 2015 eingereicht und in der Aprilsession 2016 überwiesen wurde.
Die Standesinitiative verlangt, dass im RPG der Bestandesschutz der ausserhalb der Bauzone gelegenen Bauten erweitert wird. Landwirtschaftlich nicht mehr genutzte, altrechtliche Bauten (sogenannte Maiensässbauten) sollen massvoll zum Wohnen umgenutzt werden können, solange ihre Identität gewahrt bleibt. Im Kanton Graubünden prägen die Maiensässbauten das Landschaftsbild stark. Wenn ehemals landwirtschaftlich genutzte Bauten ihrem ursprünglichen Zweck nicht mehr dienen und nicht umgenutzt werden können, werden sie verfallen. Ihre Eigentümer haben in der Regel kein Interesse daran, eine Baute zu unterhalten, die für sie keinen Zweck mehr erfüllt. Mit der Möglichkeit der Umnutzung soll neben dem Landschaftsbild der Werterhalt dieser Bauten und Anlagen sichergestellt werden. Mit der Standesinitiative soll zudem erreicht werden, dass auf die grundlegenden Unterschiede der einzelnen Kantone bei der Raumplanung vermehrt Rücksicht genommen wird.

Auftrag Crameri  betreffend Bauten ausserhalb der Bauzone

Investitionsbeitrag für das Projekt "Schule für Gestaltung im Rathaus Maienfeld"
Die ibW Höhere Fachschule Südostschweiz führt zukünftig eine Schule für Gestaltung in Maienfeld. Für das Projekt "Schule für Gestaltung im Rathaus Maienfeld" spricht die Regierung einen Investitionsbeitrag für Infrastrukturanschaffungen (IT, Einrichtungen, Mobiliar) von maximal 650 000 Franken. Vorbehalten bleibt die Krediteinräumung durch den Grossen Rat.
Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Maienfeld und der ibW. Berufsleute und Fachpersonen erhalten die Möglichkeit, sich in zukunftsträchtigen Berufsbereichen wie Innenarchitektur, Produkt- und Interior-Design sowie bildender Kunst oder Kommunikationsdesign weiterzubilden. Die Stadt Maienfeld verfolgt ihrerseits die Förderung eines lebendigen und vielfältigen Stadtkerns, in dem sich Jung und Alt begegnen können. Dazu soll die Umnutzung des Rathauses als Kompetenzzentrum für Gestaltung einen wichtigen Beitrag leisten.

9,8 Millionen für den Erhalt von Walderschliessungen

Für die Instandstellung von Erschliessungsstrassen wendet der Kanton in diesem Jahr rund 9,8 Millionen Franken auf. Über 95 Prozent davon werden für die Schutzwälder eingesetzt, für deren Pflege eine angemessene Erschliessung unabdingbar ist. Die Regierung hat ein vom Amt für Wald und Naturgefahren erarbeitetes Sammelprojekt im Auftrag verschiedener Gemeinden genehmigt. Mit dem Projekt werden dezentral in allen Regionen des Kantons dringende Investitionen zur Erhaltung der notwendigen Walderschliessungen getätigt. Insgesamt werden rund 54 Kilometer Waldstrassen und Maschinenwege instand gestellt. Damit wird die Erschliessung von rund 11 380 Hektaren Wald verbessert.

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Beispiel Instandstellung Klosters: Dank einer neuen Kiesschicht und einer Böschungssicherung mit einer Blocksteinmauer ist die Waldstrasse für den Holztransport wieder sicher befahrbar.

Sanierungsanordnung für zwei Bündner Kraftwerke
Die Regierung ordnet für zwei Kraftwerke der Repower AG in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht an. Betroffen sind das Regulierwehr Miralago sowie die Wasserfassung Puntalta.
Im Kanton Graubünden wurden 65 kraftwerksbedingte Hindernisse als sanierungsbedürftig eingestuft. Insgesamt hat die Regierung bis jetzt 36 Sanierungsanordnungen erlassen. Das neue Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt die Fischgängigkeit in den Schweizer Flüssen wiederherzustellen. Hindernisse, welche die Fischwanderung wesentlich beeinträchtigen, müssen saniert werden. Demzufolge sind die Kantone gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Wasserkraftwerken Massnahmen zu planen, welche die Kraftwerksbetreiber umsetzen müssen.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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