Die Bündner Regierung hat die Botschaft zu einer Teilrevision des Personalgesetzes an den Grossen Rat verabschiedet. Der Automatismus, wonach im Budget jeweils ein Prozent für die Lohnentwicklung zur Verfügung gestellt werden muss, soll aufgehoben werden. Zudem werden unter anderem der Daten- und Rechtsschutz sowie der Schwangeren- und Mutterschutz verbessert.
Am 14. Januar 2014 unterbreitete die Regierung dem Grossen Rat die Botschaft und den Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz). Der Grosse Rat beschloss in der Aprilsession 2014, auf die Vorlage nicht einzutreten; die Totalrevision war damit gescheitert.
In der Folge erteilte der Grosse Rat in der Februarsession 2015 den Auftrag, anstatt einer Totalrevision eine Teilrevision des Personalgesetzes in Angriff zu nehmen. Ziel des Auftrags war, die Flexibilität bei der Lohnentwicklung zu erhöhen, Regelungslücken zu schliessen und Anpassungen aufgrund des höherrangigen Rechts vorzunehmen.
Die vorliegende Teilrevision beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:
- Der Automatismus, wonach die Lohnsumme für die Lohnentwicklung jährlich um ein Prozent erhöht wird, wird aufgehoben. Dies sah die Regierung bereits in der Vorlage für eine Totalrevision vor und entspricht dem Regierungsprogramm 2013-2016. Damit kann der Grosse Rat jährlich über die Lohnsummenerhöhung für individuelle Lohnentwicklungen freier entscheiden. Für diesen Entscheid ist neben der Finanz- und Wirtschaftslage und den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt auch die Lohnentwicklung in anderen öffentlichen Verwaltungen und in der Privatwirtschaft zu berücksichtigen.
- Die Regelung der Nebenbeschäftigungen wird mit einer allgemeinen Meldepflicht ergänzt.
- Es werden die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten geschaffen, insbesondere für die Führung von elektronischen Personalinformationssystemen und Personaldossiers.
- Der Rechtsschutz wird verfassungskonform ausgestaltet, indem neu jeder Entscheid in personalrechtlichen Streitigkeiten an ein oberes kantonales Gericht weitergezogen werden kann.
- Für die Anstellung und Kündigung von Lehrpersonen an kantonalen Schulen ist neu die Schulleitung zuständig.
- Für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird der Mutterschaftsurlaub erweitert und der Vaterschafts- und der Adoptionsurlaub explizit im Gesetz verankert. Der zweiwöchige Schwangerschaftsurlaub vor der Niederkunft wird abgeschafft; dafür wird der gesundheitliche Schwangeren- und Mutterschutz ausgebaut.
Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Augustsession 2016 behandeln. Die Gesetzesrevision soll auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail: Barbara.Janom@dfg.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden