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Die Bündner Regierung nimmt an ihrer jüngsten Sitzung Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Bundes. Im Weiteren beantragt sie dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für die Restaurierung der Klosterkirche St. Martin in Disentis und spricht einen Kantonsbeitrag für das Projekt zur regionalen Entwicklung Beverin.

Regierung begrüsst die Stossrichtung der Änderungen zum eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister
Die Regierung nimmt Stellung zur Totalrevision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Die vorgeschlagenen Änderungen bezwecken eine klarere Definition der Zuständigkeiten und eine grundsätzliche Vereinfachung der Nutzung der GWR-Daten.
Die Bündner Regierung begrüsst die Stossrichtung der Totalrevision. Sie erwartet neben einer besseren Positionierung des GWRs und der klareren Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten auch eine Verbesserung der Datenqualität. Die Regierung ist jedoch der Ansicht, dass einzelne Anpassungen im Vernehmlassungsentwurf noch dringend nötig sind, insbesondere in Bezug auf die Gebäudedefinitionen, die Fristen und die Kosten. Die Regierung lehnt es ab, dass Kanton und Gemeinden die Revisionskosten zu tragen haben.

Änderung der Berechnung der Übertrittsnote in die erste Gymnasialklasse
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen. Demnach wird die Übertrittsnote von der sechsten Primarklasse in die erste Gymnasialklasse neu geregelt. Bisher berücksichtigten die Mittelschulen den Notendurchschnitt aller Fächer des ersten Semesterzeugnisses der sechsten Primarklasse. Die geltenden Bestimmungen stellen derzeit allerdings nicht sicher, dass die Schüler aller Bündner Primarklassen in denselben Fächern benotet werden. Dies kann zu einer Rechtsungleichheit führen, was zu vermeiden ist. Daher sollen nur noch die Noten in Mathematik, in der Erst- und der Zweitsprache für die Berechnung der Übertrittsnote verwendet werden. Die revidierte Verordnung tritt am 15. August 2016 in Kraft.

Verpflichtungskredit für die Restaurierung der Klosterkirche St. Martin in Disentis
Die Regierung nimmt das Konzept und die Kosten für die Restaurierung der Klosterkirche St. Martin in Disentis zur Kenntnis. Für die Realisierung stellt die Regierung dem Grossen Rat im Rahmen der Budgetbotschaft 2017 den Antrag für einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 810 000 Franken.
Die Klosterkirche St. Martin in Disentis und mit ihr die ganze Klosteranlage ist der prägendste Bau im Bündner Oberland. Im Jahr 2017 sollen Fassadenteile sowie ab 2018 der Innenraum der Kirche restauriert werden. Vor allem bezüglich der Fassaden besteht ein dringender Handlungsbedarf. Ganze Teile der Fassade drohen abzustürzen. Im Innenraum gibt es ebenfalls markante Rissbildungen und eine Verschmutzung, welche den historischen Bestand beeinträchtigt. Neben den Restaurierungsarbeiten sollen auch gewisse technische Verbesserungen durchgeführt werden, so unter anderem am Heizsystem.

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 © Fontana & Fontana AG
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Kantonsbeitrag für das Projekt zur regionalen Entwicklung Beverin  
Für das Projekt zur regionalen Entwicklung (PRE) Beverin spricht die Regierung einen Kantonsbeitrag von maximal 1 560 000 Franken. Dieser ist jedoch an eine Gegenleistung des Bundes gebunden: Der Bund anerkennt das Projekt als PRE und spricht einen Bundesbeitrag von maximal 1 950 000 Franken.  Ziel des PRE Beverin ist, die regionale Wertschöpfung in der Landwirtschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln. Mit dem Projekt werden die regionale Verarbeitung gefördert und neue Absatzkanäle erschlossen. Die Förderung des regionalen Gewerbes und der Landwirtschaft trägt dazu bei, die Existenz einer lebendigen und produktiven Region weiterhin zu gewährleisten.

Erhöhung des zulässigen Höchstgewichts auf der Brigelserstrasse
Die Regierung beschliesst die Erhöhung des zulässigen Höchstgewichts auf der kantonalen Verbindungsstrasse zwischen Tavanasa und Breil/Brigels von 18 auf neu 32 Tonnen. Nach dem Neubau der Vorderrheinbrücke weist die gesamte Strecke nach Breil/Brigels eine ausreichende Tragfähigkeit auf.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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