Die Regierung genehmigt neue Regeln zum Aufnahmeverfahren für Talentklassen; zudem bewilligt sie die Erhöhung des zulässigen Höchstgewichts auf der Fidazerstrasse in Flims.
Aufnahmeverfahren für Talentklassen neu geregelt
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen (AVOT). Insgesamt gibt es vier Schulen in Chur, Davos, Ilanz und Champfèr, welche Bündner Sport- bzw. Musiktalente fördern. In den letzten Jahren hat sich das Prüfungsverfahren für die Aufnahme in eine solche Talentklasse wiederholt als zu wenig transparent und zu wenig nachvollziehbar erwiesen. Die Änderungen sorgen daher an erster Stelle für ein strafferes Verfahren und klären verschiedene in der Praxis aufgetauchte Fragen.
Die wichtigste Neuerung betrifft die Kommunikation über das Bestehen der Aufnahmeprüfung und die Aufnahme in eine Talentklasse. Im Unterschied zur bisherigen Regelung stellt neu die sogenannte Steuerungsgruppe negative Prüfungsentscheide zu. Bisher haben dies die Talentschulen übernommen, was in der Vergangenheit vermehrt für Verwirrung sorgte. Die Steuerungsgruppe, welche bisher nur die Prüfungsergebnisse ermittelte, besteht neu auch aus zwei Vertreter oder Vertreterinnen des jeweiligen Kantonalverbandes. Dies soll nach aussen zusätzlich für Akzeptanz und Transparenz sorgen. Falls in der betreffenden Talentklasse nicht genügend Plätze vorhanden sind, ist aber weiterhin die Talentschule für den Aufnahmeentscheid zuständig.
Eine weitere Änderung betrifft die Bewertungsgrundlage der Prüfungen. Zukünftig soll das Potenzial eines Talents mehr im Fokus stehen als seine aktuelle Leistung. Für die spezifische Potenzialeinschätzung soll deshalb in Zukunft ein von Swiss Olympic entwickeltes Instrument eingesetzt werden. Das Potenzial rückt zudem in den Vordergrund, weil mit der erneuerten Verordnung eine Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile eingeführt wird. Statt je ein Drittel wird die Prüfung neu wie folgt gewichtet: 40 Prozent Potenzialtest, 30 Prozent Sport- bzw. Musiktest und 30 Prozent Persönlichkeitstest.
©Talentschule Surselva
Erhöhung des zulässigen Höchstgewichts auf der Fidazerstrasse
Die Regierung legt nach erfolgtem Ausbau der Fidazerstrasse in Flims ein neues zulässiges Höchstgewicht fest. Dabei sind zwei verschiedene Teilstücke zu berücksichtigen: Ab der Via Nova bis zur Abzweigung Denter Vias gilt neu ein Maximum von 40 statt 28 Tonnen. Auf der restlichen Strecke der kantonalen Verbindungsstrasse beschliesst die Regierung neu ein zulässiges Höchstgewicht von 32 statt 18/28 Tonnen. Zusätzlich werden auf der ganzen Fidazerstrasse die geltende Höchstbreite von 2,3 Meter und das Verbot für Anhänger an Lastwagen aufgehoben.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden