Die Regierung genehmigt eine neue Leistungsvereinbarung betreffend Sprachenförderung und erlässt neue Vorschriften für Bündner Fischer.
Finanzielle Unterstützung für die Erhaltung der Dreisprachigkeit
Der Bund gewährt dem Kanton Finanzhilfen für die Erhaltung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur sowie für die Förderung der Dreisprachigkeit. Die Bündner Regierung genehmigt eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Kultur für den Zeitraum 2017–2020. Für diese Dauer sieht die Vereinbarung Bundesbeiträge in der Gesamthöhe von rund 21,2 Millionen Franken vor. Dafür muss der Kanton Massnahmen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur treffen, entsprechende Organisationen und Institutionen unterstützen, die rätoromanische Verlagstätigkeit fördern und Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen Sprache in den Medien leisten.
Zudem ist für den Zeitraum 2017–2018 vorgesehen, dass die Finanzhilfe des Bundesamtes für Kultur an den Kanton Graubünden extern beurteilt und bewertet wird. Damit sollen die Wirkung der Massnahmen des Kantons, die Leistungen der Organisationen und allfällige Änderungen für die nächste Periode geprüft werden. Diese Evaluation bezieht sich auf die Sprachorganisationen Lia Rumantscha und Pro Grigioni Italiano sowie auf die Agentura da Novitads Rumantscha und die eigenständigen Spracherhaltungs- und Förderungsmassnahmen des Kantons.
Weitere Informationen zur Sprachensituation in Graubünden
Neue Vorschriften für die Bündner Fischerei
Die Regierung genehmigt die Revision der kantonalen Fischereibetriebsvorschriften, welche vier wichtige Anpassungen mit sich bringt. Eine davon betrifft den Alpenrhein, welcher auf seiner ganzen Länge ein beliebtes Fischereigewässer ist. Die angrenzenden Kantone und Länder Graubünden, St. Gallen, Liechtenstein und Vorarlberg pflegen bezüglich Fischfangstatistik und Aussetzung von Fischen eine enge Zusammenarbeit. Die neuen Bestimmungen dienen nun dazu, auch die Ausübung der Fischerei zu vereinheitlichen. Die für Graubünden massgebenden Änderungen betreffen insbesondere die Dauer der Fischereisaison und den Schutz der Seeforelle. So wird die Fischerei am Alpenrhein um zwei Wochen bis und mit 30. September verlängert. Weiter wird ein Schonmass von 50 Zentimeter für Seeforellen eingeführt.
Die neuen Bestimmungen betreffen im Weiteren die Fischerei an der Landquart. Dort wird aufgrund des mehrheitlich trüben Wassers im Frühjahr die Fischsaison bereits ab dem 1. Februar statt erst ab dem 1. Mai ermöglicht. Zudem hat die Revision der Betriebsvorschriften eine Tagesfangreduktion im Inn zur Folge. Die guten Fangerfolge von Edelfischen sind im stärksten befischten Talfluss des Kantons nicht gesichert. Daher wird die bestehende Tagesfanglimite ab der Fischereisaison 2017 von sechs auf vier Edelfische reduziert.
Die vierte wichtige Bestimmung betrifft die intensivere Befischung des Amerikanischen Seesaiblings in den Oberengadiner Seen. Dieser Fischfresser bedroht seit rund zehn Jahren den Fangerfolg bei den Seesaiblingen. Mit der Aufhebung des Fangmasses und der Fangzahlbeschränkung auf den Amerikanischen Seesaibling erhofft sich die Bündner Fischerei diesbezüglich eine positive Entwicklung in den Oberengadiner Seen.