Das Kulturförderungsgesetz wird gemäss Auftrag des Grossen Rates total revidiert. Bei der Erarbeitung wurden neben der Frage einer Neupositionierung der kantonalen Kulturförderung auch die weiteren parlamentarischen Aufträge und die neuen Strukturen aufgrund der Gebietsreform miteinbezogen.
Die Kultur Graubündens hat im Vergleich mit anderen Schweizer Kantonen in mancherlei Hinsicht eine besondere Stellung. Die eigenständige und unabhängige Entwicklung der verschiedenen Talschaften bis weit ins 20. Jahrhundert brachte eine kulturelle Vielfalt hervor, die sich im Bereich der Sprachen am deutlichsten manifestiert.
Die aktuelle Kulturförderung des Kantons Graubünden basiert auf dem Gesetz über die Förderung der Kultur vom 28. September 1997 und der Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Kultur vom 12. Januar 1998. Das Kulturförderungsgesetz sowie die darauf basierende Verordnung haben sich als Grundlagen der kantonalen Kulturförderung bis heute in vielen Bereichen bewährt. Deshalb wurden einige Regelungen im neuen Entwurf übernommen. Auch das totalrevidierte Kulturförderungsgesetz soll gemäss Vorschlag der Regierung schlank ausfallen.
Die Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes geht auf einen Auftrag von Grossrat Bruno Claus und Mitunterzeichnende zurück, welche die Regierung aufforderten, dem Grossen Rat eine Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes zu unterbreiten. Im Zuge der Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes wurde eine Abgrenzung zwischen der Wirtschaftsentwicklung und der Kulturförderung vorgenommen. Zu klären waren auch mögliche Schwerpunkte der Kulturförderung (professionelle Kultur, Amateurkultur), die Schnittstellen zur Wirtschaftsförderung sowie die Zuständigkeiten und die Wahl der kantonalen Kulturförderungskommission. Neu wird vorgesehen, die Unterstützung des professionellen Kulturschaffens explizit in die Zielsetzungen des Gesetzes aufzunehmen. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass die Regionen verpflichtet werden, ein flächendeckendes Angebot an Sing- und Musikschulen zu führen.
Bei der Erarbeitung des nun vorliegenden Entwurfes wurden auch die Ergebnisse des Auftrages Caduff betreffend Zwischenhalt bei der Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes und der Auftrag Montalta betreffend Ausarbeitung eines kantonalen Konzeptes zur Förderung und Finanzierung der Regionalmuseen und regionalen Kulturzentren berücksichtigt. Viele Anliegen der 160 Vernehmlassungsteilnehmenden konnten ebenfalls aufgenommen werden. So soll beispielsweise die Regierung zum Erlass eines umfassenden Konzeptes zur Förderung der Kultur im Kanton Graubünden verpflichtet werden.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail
Martin.Jaeger@ekud.gr.ch
- Barbara Gabrielli, Leiterin Amt für Kultur, Tel. 081 257 48 01, E-Mail
Barbara.Gabrielli@afk.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden