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Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat an ihrer letzten Sitzung die Botschaft der Regierung betreffend Kandidatur für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 vorberaten und beantragt dem Grossen Rat die Genehmigung des entsprechenden Verpflichtungskredits.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Grossen Rates (WAK) hat unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Peter Engler und im Beisein von Regierungsrat Jon Domenic Parolini, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, die regierungsrätliche Botschaft "Kandidatur für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026" zuhanden des Grossen Rates vorberaten.

Zweistufiges Verfahren
Kernfrage der Botschaft an den Grossen Rat – und dessen Zustimmung vorausgesetzt – auch an die Bündner Bevölkerung (Volksabstimmung vom 12. Februar 2017), ist die Gewährung eines Verpflichtungskredites für die Aufwendungen einer Kandidatur für Olympische und Paralympische Winterspiele 2026. Ein allfälliger Entscheid betreffend einer Durchführung der Winterspiele würde erst in einer zweiten Abstimmung (voraussichtlich im Herbst 2018) gefällt werden.

Bruttoverpflichtungskredit von 25 Millionen Franken für die Kandidatur

Der beantragte Verpflichtungskredit ist für die knapp drei Jahre dauernde Kandidaturphase bis zur Vergabe der Winterspiele 2026 im Juli 2019 vorgesehen. Er beinhaltet brutto 25 Millionen Franken, wovon 1 Million Franken für eigene Abklärungen der Regierung vorgesehen sind. Die übrigen 24 Millionen Franken sollen zu je einem Drittel der Bund, Swiss Olympic und die Austragungsregion übernehmen. Der Kanton Graubünden würde also für die Kandidaturphase maximal mit total 9 Millionen Franken belastet. Endet die Kandidatur bereits in einem früheren Stadium, wird der Kredit, je nach Stand der Arbeiten, nur teilweise ausgeschöpft.

Andere Ausgangslage als vor 4 Jahren
Anders als der Botschaft für Olympische Winterspiele Graubünden 2022 liegt der vorliegenden Botschaft noch kein detailliertes Konzept zugrunde. Dieses soll mit dem beantragten Verpflichtungskredit auf der Grundlage eines Grobkonzepts erarbeitet werden. Folglich können zurzeit viele Fragen nicht beantwortet werden, welche die Durchführung der Winterspiele betreffen. Wie erwähnt, geht es im Gegensatz zur letzten Olympiaabstimmung vom März 2013 noch nicht um einen Entscheid über die Durchführung der Winterspiele, sondern darum, einen Kredit für eine Kandidatur zu sprechen. Bei der zweiten Abstimmung, welche dann die Durchführung beträfe, würden aber alle Zahlen und Fakten auf dem Tisch liegen. Eine Minderheit der Kommission, bestehend aus einer Stimme, möchte die Botschaft deshalb zur Überarbeitung an die Regierung zurückweisen. Dies hätte zur Folge, dass sich das Volk vorderhand nicht äussern könnte, und erst die definitive Olympiakandidatur zur Abstimmung vorgelegt würde.

Die Kommission möchte die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 als Treiber für eine nachhaltige, wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung des Kantons nutzen und sieht aufgrund des durch das IOC erweiterten Gestaltungsspielraums (Agenda 2020) gute Chancen für eine Kandidatur. Sie empfiehlt dem Grossen Rat mit einer Gegenstimme, der Vorlage gemäss Botschaft zuzustimmen. Die Minderheit lehnt den Kredit ebenfalls nicht ab, möchte den Kostenanteil des Kantons jedoch hälftig zwischen diesem und der Bündner Wirtschaft aufteilen.

Der Grosse Rat behandelt das Geschäft in der Dezembersession 2016.


Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Peter Engler, Tel. 076 553 13 59


Gremium: Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft und Abgaben
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