Die Regierung nimmt Stellung zu zwei Vernehmlassungen von parlamentarischen Kommissionen und genehmigt ein Naturgefahrenprojekt in Selva.
Senioren-Autofahrer sollen später zum Vertrauensarzt
Die Regierung nimmt Stellung zur Heraufsetzung der Alterslimite für die periodische vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer. Die Vernehmlassung der nationalrätlichen Verkehrskommission behandelt eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes. Diese Gesetzesänderung sieht vor, dass sich Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises nichtberufsmässiger Kategorien erst ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen müssen und nicht wie heute ab 70 Jahren.
Die Regierung begrüsst den Vorschlag der Kommission, die Alterslimite heraufzusetzen. Sie ist der Meinung, dass Kontrolluntersuchungen die Sicherheit im Strassenverkehr durchaus erhöhen. Soweit bekannt, besteht aber bis heute keine wissenschaftlich belegte Begründung einer Altersgrenze. Mit der Heraufsetzung der Alterslimite kann daher sowohl für die Behörden als auch die Betroffenen der Aufwand reduziert werden, ohne die Verkehrssicherheit einzuschränken.
Umso wichtiger für die Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr ist eine konsequente Früherfassung und Meldung von Personen mit relevanten verkehrsmedizinischen Gesundheitsproblemen und zwar unabhängig vom Alter.
Regierung lehnt Änderung im Strafgesetzbuch ab
Die Regierung nimmt Stellung zur Modifizierung des Artikels 53 im Strafgesetzbuch. Dieser Artikel sieht eine Strafbefreiung vor, wenn der Täter Wiedergutmachung leistet. Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen schlägt nun einen engeren Anwendungsbereich der Bestimmung vor. Zum einen soll die geltende Obergrenze von zwei Jahren bedingte Freiheitsstrafe gesenkt werden. Dazu stellt die Kommission zwei Varianten zur Diskussion. Zum anderen soll der Täter den Sachverhalt neu eingestehen müssen.
Die Regierung lehnt eine Änderung ab. Das neu verlangte Eingeständnis des Täters würde verschiedene praktische Probleme mit sich bringen. Vielfach werden nämlich Strafanzeigen eingereicht, um beim Verzeigten eine Anerkennung zivilrechtlicher Forderungen zu erreichen. Nicht selten kommt es in der Folge zu einer Einigung in Form eines Kompromisses zwischen dem Verzeiger und dem Verzeigten. Das Zustandekommen solcher Einigungen würde jedoch behindert, wenn der Beschuldigte den Sachverhalt zugeben müsste.
Sollte die Kommission an der Erfordernis des Eingeständnisses festhalten, bevorzugt die Regierung die Variante, wonach eine Wiedergutmachung nur noch möglich sein soll, wenn als Strafe eine bedingte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse vorgesehen ist. Mit der zweiten Variante würde die Obergrenze noch stärker abgesenkt, auf Fälle mit bedingter Geldstrafe oder Busse.
Lawinenverbauung in Selva wird erneuert
Die Regierung genehmigt das Projekt "Erneuerung Lawinenverbauung Scharinas" und sichert dafür einen Kantonsbeitrag von rund 1,5 Millionen Franken zu. Im Auftrag der Gemeinde Tujetsch hat das Amt für Wald und Naturgefahren ein Projekt erarbeitet, um die Lawinengefahr im Gebiet Scharinas oberhalb der Fraktion Selva zu reduzieren.
In diesem Gefahrengebiet wurde bereits Mitte der 1950er Jahre eine Lawinenverbauung errichtet, welche nebst der Matterhorn Gotthard Bahn auch die Kantonsstrasse und die Fraktion Selva schützen soll. Schon seit längerem wurden im Rahmen der jährlichen Inspektionen Schäden an den Betonwerken der Verbauung festgestellt. In den letzten Jahren haben diese Schäden so stark zugenommen, dass nun ein Ersatz dieser Betonwerke erforderlich ist. Damit die Verkehrswege und das Siedlungsgebiet auch weiterhin vor Lawinenniedergängen geschützt bleiben, wird die Gefahrenzone mit insgesamt 360 Meter langen Stahlschneebrücken und 404 Meter langen Holzschneerechen gesichert.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden