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Die Regierung nimmt Stellung zu zwei Vernehmlassungsvorlagen des Bundes, genehmigt ein Lawinenschutzprojekt in der Gemeinde Tujetsch und spricht einen Kantonsbeitrag für einen neuen Werkhof in der Gemeinde Ferrera.

Regierung lehnt Gegenentwurf zur RASA-Initiative ab
Die Regierung nimmt Stellung zum Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative "Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten" (RASA). Mit der RASA-Initiative wird vorgeschlagen, die Zuwanderungsbestimmungen gemäss Masseneinwanderungsinitiative (MEI) in der Bundesverfassung wieder zu streichen.
Der Bundesrat lehnt die RASA-Initiative ab und hat sich für einen direkten Gegenentwurf ausgesprochen. Dazu schlägt er zwei Varianten vor. Gemäss erster Variante sollen die Zuwanderungsbestimmungen dahingehend ersetzt werden, dass bei der Steuerung der Zuwanderung völkerrechtliche Verträge berücksichtigt werden sollen. Die Steuerung mittels Höchstzahlen und Kontingenten würde aber weiter bestehen. Die Kantonsregierung sieht darum in den Formulierungen keine wirkliche Neuerung, zumal der Konflikt mit dem europäischen Freizügigkeitsabkommen weiter bestehen würde. Die zweite Variante hält ebenfalls an der Steuerung mit Höchstzahlen und Kontingenten fest und löst dadurch den Konflikt zwischen Verfassungsbestimmung und Umsetzungsgesetzgebung nicht.
Die Regierung lehnt daher beide Varianten zum Gegenentwurf der RASA-Initiative ab. Ein sinnvoller Gegenentwurf müsste die Zuwanderungsbestimmungen dahingehend ergänzen, dass der Gesetzgeber die Steuerung der Zuwanderung auch sinnvoll und ohne Konflikt mit dem europäischen Freizügigkeitsabkommen umsetzen kann. Er müsste Massnahmen vorsehen, die eine verstärkte Mobilisierung des inländischen Arbeitskräftepotentials bewirken und so den Zuwanderungsdruck reduzieren. Der Kanton Graubünden ist vor allem im Tourismus- und Bausektor, aber auch in der Landwirtschaft, auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Einheimische Arbeitskräfte sind in diesen Bereichen gar nicht oder nicht in genügendem Mass verfügbar.

Vernehmlassungen EJPD

Exportverbot für Quecksilber wird befürwortet
Die Regierung nimmt Stellung zu einem Verordnungspaket des Eidgenössischen Umweltdepartements (UVEK). Mit diesem Verordnungspaket sollen fünf Verordnungen des Umweltrechts revidiert werden. Mit einer dieser Anpassungen möchte der Bund zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt den Export von Quecksilber verbieten. Die Bündner Regierung begrüsst dieses Vorhaben.
In der Schweiz gewonnenes Recyclingquecksilber muss dem globalen Markt entzogen und in geeigneter Form umweltgerecht abgelagert werden. Anderenfalls gelangt solches Quecksilber über die Umwelt wieder in die Nahrungskette. Zum Schutz der Gesundheit muss deshalb bereits vor häufigem Verzehr gewisser Fischarten gewarnt werden. Zudem tragen die weiteren chemikalienrechtlichen Änderungen in der Praxis kaum zu einer grösseren Reduktion der Verwendung von Quecksilber in der Schweiz bei.
Die Bündner Regierung befürwortet die weiteren Änderungen dieses umweltrelevanten Verordnungspakets ebenfalls.

Vernehmlassungen UVEK

Neue Lawinenwarnanlage für die Gemeinde Tujetsch
Die Regierung genehmigt das Projekt "Lawinenwarnanlage Pulanera / Val Milà" und spricht einen Kantonsbeitrag von maximal 487 500 Franken.
Aus den Hängen Pulanera und Val Milà lösen sich regelmässig Lawinen und gefährden die Matterhorn Gotthard Bahn, die Kantonsstrasse und die Fraktionen Rueras und Dieni. Aufgrund dieser Gegebenheiten hat die Gemeinde Tujetsch das Amt für Wald und Naturgefahren beauftragt, technische Massnahmen zur Reduktion der Gefahrensituation zu erarbeiten. Als Schutzmassnahme wird nun eine Lawinenwarnanlage eingesetzt, die aus drei Detektionsanlagen und einer Signalanlage besteht. Mithilfe der Detektionsanlagen wird das Auftreten eines Ereignisses durch Sensoren möglichst früh erfasst. Eine klassische Lawinenverbauung wäre aufgrund der grossen Flächen, die verbaut werden müssten, sehr kostenintensiv.
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Beitrag für neuen Werkhof der Gemeinde Ferrera

An das Projekt "Werkhof Ferrera" sichert die Regierung einen Kantonsbeitrag von maximal 476 000 Franken zu. Die bisherige Infrastruktur des Forst- und Werkbetriebes der Gemeinde Ferrera ist auf die Fraktionen Innerferrera und Ausserferrera aufgeteilt und erfüllt nicht mehr die Anforderungen bezüglich Platzverhältnisse und Arbeitsorganisation. Die Gemeinde hat daher beschlossen, einen neuen Werkhof für die Bereiche Forstbetrieb, Werkdienst, Feuerwehr und Sägerei zu erstellen. Der neue Werkhof in Innerferrera besteht aus einer neuen Maschinenhalle mit Feuerwehrmagazin und einer Erweiterung der bestehenden Werkhalle bei der Sägerei mit Personal- und Büroräumen. Durch die Konzentration der gemeindeeigenen Betriebe an einem Standort ergeben sich die gewünschten Synergieeffekte.

Änderungen beim kantonalen Strassennetz in Brusio
Die Cavaionestrasse wird per 1. Mai 2017 aus dem kantonalen Strassennetz ausgeschlossen und an die Gemeinde Brusio zum Eigentum und Unterhalt abgetreten. Im Gegensatz dazu wird die Selvaplanastrasse der Gemeinde Brusio, Abschnitt Cotongio - Abzweigung Fascin/Pezi Grandi, per 1. Mai 2017 in das kantonale Strassennetz aufgenommen und vom Kanton Graubünden zum Eigentum und Unterhalt übernommen. Gemäss Strassengesetz des Kantons Graubünden erschliesst der Kanton jede Gemeinde mit einer Kantonsstrasse. Eine Gemeindefraktion hat ebenfalls Anspruch auf eine kantonale Verbindung, sofern sie mindestens 30 Personen mit ständigem Wohnsitz zählt und die Mindesteinwohnerzahl während drei aufeinanderfolgenden Jahren nachgewiesen ist.
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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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