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Die Regierung genehmigt die Teilrevision von sieben Jagdverordnungen. Zudem garantiert sie die Finanzierung für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden für den Verein "Casa Depuoz" und die Stiftung "Gott hilft".

Regierung fordert vom Bund rasche Entscheide zur Wolfsproblematik
Die Bündner Regierung fordert in einem Schreiben an den Bund vordringliche und griffige Massnahmen, um der unerwünschten Entwicklung im Zusammenleben mit dem Wolf begegnen zu können. Die Wolfspopulation ist im Kanton Graubünden stark anwachsend, was immer wieder zu Rissen von Nutztieren führt. Bereits im Jahre 2016 waren nicht weniger als 55 Risse bei landwirtschaftlichen Nutztieren zu verzeichnen. Im Januar und Februar 2017 kam es dann zu einer weiteren Eskalation, indem nochmals 30 Schafe in unmittelbarer Nähe ihrer Ställe und innerhalb von Weidezäunen durch Wölfe getötet wurden. Diese letzten Vorfälle ereigneten sich in vier verschiedenen Regionen des Kantons, nämlich im Bergell, im Misox, in der Surselva und in Mastrils. Die Regierung ist überzeugt, dass der Goodwill und die Akzeptanz für den Wolf in der Bündner Bevölkerung und Landwirtschaft verloren gehen, sofern nicht unverzüglich auf Bundesebene die nötigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um eine Verhaltensänderung der Wölfe durch stärkere Massnahmen verhindern zu können. Sie fordert zu diesem Zweck eine rasche Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes, damit der Abschuss von verhaltensauffälligen und Schaden verursachenden Wölfen rasch erfolgen kann.

Neue Bestimmungen für die Bündner Jagd und Fischerei
Die Regierung genehmigt die Teilrevision von sieben Jagdverordnungen sowie die Teilrevision über die Fischereipatentgebühren. Im Wesentlichen werden damit nötige Änderungen aufgrund der Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes vollzogen, welche per 1. Mai 2017 in Kraft tritt.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Jagdpatentgebühren für die Hochjagd für auswärtige Jägerinnen und Jäger. Die Gebühren werden nach Massgabe der Botschaft zur Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes erhöht. Eine weitere Anpassung der Jagd- und Fischereipatentgebühren betrifft zu dem die Abgabe von Ehrenpatenten. Die Abgabe wird künftig vereinfacht, in dem neu das Kriterium des erfüllten 70. Altersjahres entfällt.
Eine weitere neue Bestimmung legt fest, dass die jagdliche Schiesspflicht bis Beginn der Steinwildjagd, am 1. Oktober, erfüllt werden muss.

Defizitgarantie für den Verein "Casa Depuoz" und die Stiftung "Gott hilft"
Die Regierung genehmigt eine Ergänzung zum Leistungsauftrag zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch den Verein "Casa Depuoz" in Trun und die Stiftung "Gott hilft" in Zizers. Die Regierung garantiert die Finanzierung einer 95-prozentigen Auslastung bis 31. Dezember 2019.
Ein Grossteil der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden wurde im Jahr 2016 lediglich vorläufig aufgenommen. Diese unbegleiteten Minderjährigen mit einer vorläufigen Aufnahme verbleiben in der Zuständigkeit des Kantons. Die Plätze in den betreuten Wohngruppen der Stiftung "Gott hilft" und des Vereins "Casa Depuoz", welche durch die Gemeinden finanziert werden, blieben unbesetzt. Aufgrund dieser Vakanzen erwirtschafteten die beiden Anbieter teilweise Defizite. Damit die beiden Anbieter den Leistungsauftrag aufrechterhalten, ist die Absicherung der Finanzierung notwendig. Mit einer Ergänzung zum Leistungsauftrag bis längstens 31. Dezember 2019 soll sichergestellt werden, dass die Leistungserbringenden gegen ein allfälliges Defizit abgesichert sind. Zuweisungen und Entscheide über das Bleiberecht können jederzeit erfolgen, wodurch die Plätze der Stiftung "Gott hilft" und des Vereins "Casa Depuoz" rasch benötigt werden. Wenn hingegen die Plätze längerfristig unterbelegt sind und es keine Aussicht auf weiteren Bedarf gibt, wird der Leistungsauftrag im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt.

Beitrag an die Brücke zwischen Chur und Haldenstein
Die Regierung genehmigt das Bauvorhaben für eine Fuss- und Radwegbrücke zwischen Chur und Haldenstein. Zudem spricht die Regierung einen Kantonsbeitrag von maximal 740 000 Franken.
Die neue Brücke soll zwischen Ausserfeld Pardisla in Haldenstein und der Unteren Au in Chur über den Rhein führen. So kann insbesondere den Berufspendlern eine direkte und sichere Verbindung zur Verfügung gestellt werden. Der Baubeginn ist für März 2017 geplant.

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©Stadt Chur

Flächenneutrale Umzonungen in der Gemeinde Vaz/Obervaz
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Vaz/Obervaz vom 25. September 2016. Vom genehmigten Nutzungsplan sind insgesamt drei Gebiete betroffen.
Aufgrund des Bedarfes an Wohnraum für Einheimische beschloss die Gemeinde eine Erweiterung der Dorfzone in Valbella um rund 940 Quadratmeter im weitgehend überbauten Gebiet, die mit einer Auszonung kompensiert wurde.
Im Weiteren werden in der Fraktion Zorten drei Parzellen von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Dorfzone umgezont. Dadurch wird die Nutzung oder der Verkauf des ehemaligen Gemeindehauses, des ehemaligen Heim "Casa son Duno" und des ehemaligen Pfarrhauses der katholischen Kirchgemeinde an Private ermöglicht. Diese Umzonungen sind zudem mit einem Erstwohnungsanteil von 33 Prozent versehen.
Das dritte Gebiet betrifft die Gefahrenzone "Penasch seura" in Lenzerheide. Dort wurde im Jahre 2012 die Gefahrensituation durch die Gemeinde aktualisiert und dabei teilweise höher eingestuft. Gemäss Praxis des Kantons dürfen innerhalb von Gebieten mit hoher Gefährdung keine Bauzonen definiert sein. Diese Auszonung kompensiert flächenmässig die Einzonung in Valbella. Die betroffene Bauzonen wurden daher in Zonen für "übriges Gemeindegebiet" überführt.

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Die drei einst öffentlichen Bauten in Zorten können nun privat genutzt oder gekauft werden.
©Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz

Bild Valbella
Bild Lenzerheide

Verbauung der Val Schais in Val Müstair wird saniert
Die Regierung genehmigt das Projekt für die Verbauung der Val Schais in Val Müstair mit einigen Auflagen und spezialrechtlichen Bewilligungen. Bund und Kanton beteiligen sich an der Finanzierung mit wasserbaulichen Beiträgen. Der Bundesbeitrag beträgt 358 750 Franken und der Kantonsbeitrag beläuft sich auf 205 000 Franken. Zusätzlich beteiligt sich der Kanton mit einem strassenbaulichen Beitrag von 153 750 Franken.
Die Val Schais ist ein murgangfähiger Wildbach der zusammen mit dem Bach Muranzina das Dorfgebiet von Sta. Maria durch Hochwasser bedroht. Der natürliche Bachlauf der Val Schais wurde bereits in nordwestlicher Richtung umgeleitet. Diese Bachlaufverlegung hat sich grundsätzlich bewährt. Der künstliche Umlenkkanal ist jedoch zwischenzeitlich durch wiederholte Murgangereignisse in Mitleidenschaft gezogen worden. Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde Val Müstair das Verbauungswerk zu sanieren.

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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