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Die Regierung gibt die Erarbeitung eines Massnahmenplans für Katastrophen und Notlagen in Auftrag. Im Weiteren beschliesst sie die Inkraftsetzung des Brandschutzgesetzes.

Massnahmenplanung für Katastrophen und Notlagen
Die Regierung beauftragte im Jahr 2013 das Amt für Militär- und Zivilschutz mit der Erarbeitung einer risikobasierten Massnahmenplanung im Bereich Katastrophen und Notlagen für den Kanton Graubünden. Zur Begleitung und Steuerung der entsprechenden Arbeiten setzte sie einen aus dem Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, den Leitern des Amts für Wald und Naturgefahren, des Amts für Natur- und Umwelt, des Amts für Militär und Zivilschutz sowie dem zuständigen Departementssekretär bestehenden Lenkungsausschuss ein.
In einer ersten Projektphase wurde ein breites Spektrum natur-, gesellschafts- und technikbedingter Gefährdungen bezüglich ihrer Risiken für den Kanton analysiert. Im Zentrum der zweiten Phase stand die Beurteilung der heutigen Situation des Bündner Bevölkerungsschutzes. Das Hauptaugenmerk richtete sich dabei auf die bestehenden Schnittstellen zwischen den verschiedenen Organisationen und Aufgaben. Der Kanton verfügt damit erstmals über eine systematisch und transparent erarbeitete Gesamtübersicht über die Gefährdungslage.
In der nächsten, dritten Phase geht es darum, die Umsetzung der Massnahmen für die Behebung und Reduktion der erkannten Risiken zu planen. Der Lenkungsausschuss wird daher von der Regierung beauftragt, ihr bis Ende September 2017 einen entsprechenden Massnahmenplan zu unterbreiten.

Weiterbildung für Schulische Heilpädagogik wird fortgesetzt
Die Regierung beauftragt die Pädagogische Hochschule Graubünden (PHGR), in Zusammenarbeit mit der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH), einen Ausbildungszyklus in Schulischer Heilpädagogik durchzuführen. Mit diesem Auftrag wird das bereits bestehende Weiterbildungsangebot ab Herbst 2018 und optional ab Herbst 2020 fortgeführt.
Um auch Lehrpersonen in Italienischbünden ausbilden zu können, soll die PHGR zudem entsprechende Ausbildungsmodule in Zusammenarbeit mit der Scuola Universitaria Professionale della Svizzera Italiana/Dipartimento formazione e apprendimento (SUPSI/DFA) realisieren. Die Gesamtkosten für den Kurs 2018‑2020 inklusive der Kosten für den Studiengang für italienischsprachige Studierende belaufen sich auf maximal 1 503 244 Franken. Für die Weiterführung des Angebots ist die Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat erforderlich.

Inkraftsetzung des Brandschutzgesetzes

Das Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden vom 19. Oktober 2016 wird rückwirkend auf den 1. Februar 2017 in Kraft gesetzt. Zudem wird die Verordnung zum Brandschutzgesetz erlassen.
Im neuen Brandschutzgesetz werden verschiedene Bestimmungen über die Feuerpolizei und die Feuerwehr zusammengefasst, welche heute in unterschiedlichen Erlassen geregelten werden. Dabei werden die Zuständigkeiten der Gemeinden und des Kantons beziehungsweise der Gebäudeversicherung klarer geregelt. Neu bedarf die Durchführung von Veranstaltungen mit besonderer Gefährdung von Personen, Tieren, Sachen oder der Umwelt einer Bewilligungspflicht der Gemeinde.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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