Zwischen dem 21. Januar und dem 8. Februar 2017 hat ein Wolf im Bergell, in der Leventina (Kanton Tessin) und im Misox mehr als 40 Schafe gerissen. In drei Fällen, nämlich in Stampa, in Faido und in Cama konnte aufgrund von genetischen Analysen ein und derselbe Wolfsrüde M75 als Verursacher identifiziert werden.
Gestützt auf Art. 9
bis der eidgenössischen Jagdverordnung kann eine Abschussbewilligung für einzelne Wölfe erteilt werden, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden an Nutztieren durch einen einzelnen Wolf liegt unter anderem dann vor, wenn in seinem Streifgebiet innerhalb eines Monats mindestens 25 Nutztiere, trotz Herdenschutzmassnahmen, getötet werden. Schäden, die auf dem Gebiet von zwei oder mehreren Kantonen entstanden sind, haben die betroffenen Kantone koordiniert zu beurteilen. Die Abschussbewilligung muss der Verhütung weiteren Schadens an Nutztieren dienen.
Die beiden Kantone Tessin und Graubünden haben in gegenseitiger Absprache eine Abschussverfügung für den Wolf M75 erlassen. Diese ist auf 60 Tage befristet.
Die Schwierigkeit eines gezielten Abschusses des Wolfes M75 besteht im typischen Verhalten eines nicht stationären Wolfes, das heisst in der häufigen und schnellen Verschiebung über grössere Distanzen. Es ist deshalb durchaus möglich, dass der Wolf M75 auch für die sieben Schafrisse am 18. Februar 2017 in Trun verantwortlich ist. Das gezielte Vorgehen in Trun ist nämlich identisch mit jenem in Cama und Faido. Im Kanton Graubünden wird deshalb die Surselva neben den beiden Südtälern Misox und Bergell in den Abschussperimeter einbezogen.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail
Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch
- Dr. Georg Brosi, Vorsteher Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Tel. 081 257 38 92, E-Mail
Georg.Brosi@ajf.gr.ch
Gremium: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei Graubünden