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Die Regierung genehmigt eine zweite Periode des Kantonalen Integrationsprogramms und stimmt dem geplanten Bau eines Bärenparks in Arosa zu.

Kantonales Integrationsprogramm geht in die zweite Runde

Seit dem 1. Januar 2014 regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Mit dem ersten Kantonalen Integrationsprogramm (KIP I) hat sich Graubünden dazu verpflichtet, seine Anstrengungen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den drei Schwerpunkten Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration zu verstärken und hat dazu entsprechende Ziele formuliert. Diese reichen von der Erstinformation für neuzugewanderte Personen über die Sprachförderung für Erwachsene und Kinder im Vorschulalter bis hin zum interkulturellen Dolmetschen oder der Integration in den Arbeitsmarkt. Die Periode des KIP I dauert von 2014‑2017 und kann bereits heute positiv bewertet werden. Nun genehmigt die Regierung ein zweites Kantonales Integrationsprogramm (KIP II) für die Jahre 2018‑2021.
Wie bereits im KIP I werden auch im KIP II Massnahmen aufgezeigt mit dem Ziel, die bisherige Integrationsstrategie fortzuführen. Bei der Erarbeitung der Massnahmen für das KIP II lag der Fokus auf der Weiterführung des im KIP I aufgebauten Angebots, das – wo nötig – optimiert und erweitert werden soll. Ebenfalls unverändert bleiben die zwischen Bund und Kantonen vereinbarten Schwerpunkte. Aufgrund dieser Schwerpunkte und den bisherigen Erfahrungen im Rahmen des KIP I wird auch im KIP II ein deutlicher Akzent bei der Förderung der Sprachkompetenzen und der Arbeitsmarktvermittlung gesetzt.
Im Rahmen der Planung bis 2021 hat das zuständige Amt für Migration und Zivilrecht (AFM) Finanzmittel von jährlich 960 000 Franken für die spezifische Integrationsförderung vorgesehen. Die Kosten werden gemäss der gültigen Gesetzgebung zu einem Drittel von den Gemeinden und zu zwei Dritteln vom Kanton getragen.

Grünes Licht für Bärenland in Arosa
Die Regierung genehmigt die am 27. November 2016 von der Gemeinde Arosa beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit wird die Basis für die Errichtung eines rund 29 887 Quadratmeter grossen Bärengeheges geschaffen. Mit dem sogenannten "Bärenland" möchte die Gemeinde Arosa im Gebiet "Weber" in Kooperation mit der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten Schweiz" und Arosa Tourismus eine Einrichtung schaffen, die Raum für die artgerechte Haltung von sieben Bären ermöglicht.
Zugleich soll das Bärenland für Besucher zugänglich sein und damit der Aufklärung über das Thema Bären dienen. Um die nötigen Bauten und Anlagen errichten zu können, wird mit der genehmigten Nutzungsplananpassung die planungsrechtliche Voraussetzung für das nachfolgende Verfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen geschaffen.

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© Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz
Visualisierung Bärenland 1
Visualisierung Bärenland 2


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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