Grossrätliche Kommission behandelt Totalrevision des Krankenpflegegesetzes
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Die Kommission für Gesundheit und Soziales hat die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des Krankenpflegegesetzes vorberaten und beantragt dem Grossen Rat, der Vorlage zuzustimmen.
Die Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) des Grossen Rates hat die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des Krankenpflegegesetzes vorberaten. Die Sitzung stand unter dem Vorsitz von Kommissionspräsidentin Erika Cahenzli-Philipp. An der Sitzung teilgenommen haben auch Regierungsrat Christian Rathgeb und Vertreter der Verwaltung.
Die Vorlage, welche die Umsetzung des vom Grossen Rat in der Junisession 2016 behandelten Berichts zur Spital- und Pflegefinanzierung bezweckt, wurde als Teilrevision in die Vernehmlassung geschickt. Nach dem positiven Rücklauf entschied sich die Regierung, die Gelegenheit wahrzunehmen und die materielle Teilrevision mit einer formellen Totalrevision zu verbinden. Damit kann dem Postulat Nick aus dem Jahre 2003 Rechnung getragen werden.
Das geltende Krankenpflegegesetz stammt aus dem Jahr 1979 und wurde bis heute unzählige Male teilrevidiert. Darunter hat die Gesetzessystematik und Lesbarkeit zwangsläufig gelitten. Die Kommission anerkennt deshalb die Notwendigkeit einer formellen Totalrevision und ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten.
Bei der Behandlung der einzelnen Bestimmungen hat sich die Kommission intensiv mit dem ganzen Erlass auseinandergesetzt, sich jedoch darauf beschränkt, materielle Änderungsanträge nur dort anzubringen, wo auch das Vernehmlassungsverfahren durchlaufen wurde. Allfälliger weiterer Handlungsbedarf im materiellen Sinne soll später in separaten Botschaften für kommende Teilrevisionen behandelt werden. Die Kommission hält es zum jetzigen Zeitpunkt für richtig und wichtig, dass die vom Grossen Rats beschlossenen Punkte aus dem Bericht zur Spital- und Pflegefinanzierung umgesetzt und gleichzeitig das Gesetz formell totalrevidiert werden kann.
Grossmehrheitlich unterstützt die Kommission den Gesetzesentwurf und hat nur zwei Änderungsanträge eingebracht. Einzig die beantragte (Fremd-)Änderung im Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden sorgte für eine Meinungsverschiedenheit in der Kommission. Eine starke Minderheit fordert hier, beim geltenden Recht zu bleiben.
Die Kommission für Gesundheit und Soziales beantragt dem Grossen Rat, der Totalrevision des Krankenpflegegesetzes zuzustimmen.
Der Grosse Rat behandelt das Geschäft in der Augustsession 2017.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsidentin Erika Cahenzli-Philipp, Tel. 079 775 69 39
Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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