Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung ermöglicht einen einfachen Zugang zu Grundstückinformationen und genehmigt ein Naturgefahrenprojekt der Gemeinde Arosa. Weiter erteilt sie die Bewilligung für eine Stauseeentleerung.

Einfacher Zugang zu Grundstückinformationen
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich an Rahmenbedingungen halten, die Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Dabei ist eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Einschränkungen, sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB), zu beachten. Um den Zugang zu bestimmten ÖREB zu vereinfachen, müssen diese bis Ende 2019 in einem ÖREB-Kataster zusammengefasst und öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Regierung genehmigt dafür die Programmvereinbarung 2017–2019 des ÖREB-Katasters zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Graubünden.
Für den Kanton Graubünden entsteht mit diesem ÖREB-Kataster gegenüber der heutigen Situation ein doppelter Mehrwert. So sind die wichtigsten ÖREB zentral und einfach zugänglich, was insbesondere für die Privatwirtschaft und Behörden eine erhebliche Vereinfachung bedeutet. Zusätzlich wird durch die damit verbundene Datenaufbereitung eine hohe Qualität der kantonalen und kommunalen Datensätze erreicht. Dank des Katasters entfällt der bisher unvermeidliche Aufwand, die ÖREB eines Grundstücks einzeln bei den zuständigen Stellen einzuholen, sie zusammenzutragen, miteinander zu vergleichen und zu kombinieren. In der Schweiz gibt es über 150 verschiedene öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen. In der ersten Phase werden auf Bundesebene die 17 wichtigsten Eigentumsbeschränkungen aus acht Bereichen in den Kataster aufgenommen: belastete Standorte, Eisenbahnen, Flughäfen, Grundwasserschutz, Lärm, Nationalstrassen, Raumplanung und Wald.

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster

Zwei Leitdämme für Bach in Langwies
Die Regierung genehmigt das Projekt "Bachverbauung Chüpfen" der Gemeinde Arosa und sichert ihr dafür maximal rund 94 000 Franken zu. Ziel des Projekts ist, den Schutz des Weilers Chüpfen sicherzustellen. Im Sommer 2015 ereigneten sich im Sapüntal starke Gewitter, wobei es zu Murgängen im Hauptertällibach sowie in einzelnen seiner Seitenbäche kam. Der Weiler Chüpfen wurde dabei überschwemmt und mit Schotter bedeckt. Der Bachlauf wurde damals zwar umgehend ausgebaggert, dennoch ist er gerade im Bereich des Weilers immer noch stark gefüllt. Bei jedem grösseren Niederschlag ist daher mit weiteren Ablagerungen zu rechnen. Um die Gefahrensituation zu reduzieren, wird das Gebiet nun auf einer Gesamtlänge von 230 Metern mit zwei Leitdämmen gesichert.

-
Der Weiler Chüpfen nach dem Ereignis im Sommer 2015

Staubecken Isla wird für Reparaturarbeiten entleert

Die Regierung erteilt der Firma Arosa Energie mit Auflagen die Bewilligung für die Spülung und Entleerung des Staubeckens Isla in Arosa. Die Entleerung des Staubeckens ist notwendig, um den sogenannten Einlaufschütz zu reparieren und Sanierungsarbeiten in der Hang- und Druckleitung ausführen zu können. Die Entleerung ist anfangs September 2017 vorgesehen. Danach werden die Reparaturarbeiten durchgeführt, welche voraussichtlich nach sechs Wochen abgeschlossen sind.
Durch einen vor 20 Jahren realisierten Vordamm wird gewährleistet, dass auch nach der Absenkung ein Restsee verbleibt. Darin kann ein Teil der Fische zurückgehalten werden. Die letzte Entleerung wurde im Jahr 2011 ohne Zwischenfälle durchgeführt. Bei der Entleerung diesen September wird auf die gleiche Weise vorgegangen.

-
©Bundesamt für Landestopografie

Keine eidgenössische und kantonale Volksabstimmung am 26. November 2017
Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am 26. November 2017 keine eidgenössische Volksabstimmung stattfindet. Der Bundesrat hat beschlossen, diesen Abstimmungstermin nicht zu nutzen. Auch auf kantonaler Ebene ist zu diesem Zeitpunkt keine Vorlage abstimmungsreif. Am 26. November 2017 findet daher auch keine kantonale Volksabstimmung statt.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel