Die Regierung nimmt die Potenzialanalyse zum Standort des geplanten Hochschulzentrums zur Kenntnis. Im Weiteren verpflichtet sie drei Kraftwerkbetreiber zur Beseitigung von Wasserstandsschwankungen im Hinterrhein und in der Albula.
Potenzialanalyse zum Standort Hochschulzentrum liegt vor
Die Regierung nimmt den Bericht "Hochschulzentrum (HSZ) HTW Chur – Potenzialanalyse Standorte Pulvermühle und Neumühle Chur" zur Kenntnis.
Das Resultat der Analyse ist, dass unter den aktuellen planungsrechtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der aktuell verfügbaren Flächen weder der Standort Pulvermühle noch der Standort Neumühle über das Potenzial verfügt, um ein neues HSZ zu realisieren. Der Standort Pulvermühle verfügt über die günstigeren Voraussetzungen was die planungsrechtlichen Bedingungen und die aktuelle und potentielle Flächenverfügbarkeit anbelangt. Demgegenüber ist seine Anbindung an den Öffentlichen Verkehr schlechter als beim Standort Neumühle. Eine Zwei-Standort-Strategie mit dem Hauptstandort Neumühle und dem zusätzlichen Standort Pulvermühle hat gemäss dem Bericht das insgesamt grösste Potenzial (Verfügbarkeit, geringe Verfahrensrisiken), um ein neues HSZ zeitnah realisieren zu können. Falls langfristig eine Ein-Standort-Strategie zu verfolgen ist, sollten die Verfügbarkeit des Standorts Kettweg und die damit verbundenen Kosten für einen allfälligen Landerwerb abgeklärt werden.
Auf Basis der Ergebnisse der "Potenzialanalyse" kann noch keine definitive Entscheidung zum Standort des neuen HSZ gefällt werden. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur (HTW Chur) stellt bis Ende März 2018 die schulspezifischen Grundlagen für eine abschliessende Beurteilung der verschiedenen Standortmöglichkeiten zur Verfügung. Zudem werden unter der Leitung des Hochbauamtes (HBA) für den Standort Kettweg die erforderlichen Grundlagen ermittelt und Abklärungen getätigt, damit das Standortpotenzial mit den bereits überprüften Standorten Pulvermühle und Neumühle vergleichbar wird. Die Resultate werden in Form eines Berichts zusammengefasst und der Regierung bis Mitte August 2018 vorgelegt. Anschliessend legt die Regierung dem Grossen Rat zeitnah eine Botschaft zur Realisierung des HSZ in Chur vor, damit der Grosse Rat zu relevanten Punkten Stellung nehmen und einen entsprechenden strategischen Grundlagenentscheid fällen kann.
Liegenschaft Pulvermühle (links) und Liegenschaft Neumühle (rechts)
©Bundesamt für Landestopografie
Kantone sollen eigenständig über ihre Wahlverfahren entscheiden
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage der Staatspolitischen Kommission (SPK) zur Änderung der Bundesverfassung in Bezug auf die Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung erfolgt aufgrund des Unmutes gewisser Kantone über zu enge Vorgaben des Bundesgerichts betreffend kantonale Wahlverfahren. Neu soll festgehalten werden, dass die Kantone in der Gestaltung der Verfahren zur Wahl ihrer Behörden frei sind. Auch soll klargestellt werden, dass das Bundesgericht keine Vorgaben zur Wahlkreisgrösse mehr machen darf.
Die Bündner Regierung begrüsst den unterbreiteten Bundesbeschluss über die Souveränität der Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren. Die Frage nach dem "richtigen" Wahlverfahren für die kantonalen Parlamente soll als politische Frage in demokratischen Verfahren durch die Kantone entschieden werden können.
Amt für Schätzungswesen wird zum Amt für Immobilienbewertung
Die Regierung hat das Gesetz über die amtlichen Immobilienbewertungen auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt und die entsprechende Verordnung erlassen. Gleichzeitig wird auch das Gesetz über die Gebäudeversicherung auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt und die Teilrevision der entsprechenden Verordnung beschlossen.
Ziel der Gesetzesänderungen ist eine Vereinfachung in den Prozessen und in der Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Schätzungswesen und der Gebäudeversicherung Graubünden. Das Amt für Schätzungswesen wird ab dem 1. Januar 2018 neu Amt für Immobilienbewertung heissen.
Ilanz/Glion erhält neue Alters- und Gesundheitsresidenz
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Ilanz/Glion am 21. Mai 2017 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Im Bereich der ehemaligen Pflegefachschule neben dem Regionalspital Ilanz soll eine Alters- und Gesundheitsresidenz erstellt werden. Synergien mit dem Regionalspital sollen dabei genutzt werden. Da die Residenz aber organisatorisch und rechtlich unabhängig vom Spital durch einen privaten Investor entwickelt und betrieben werden soll, ist eine Entlassung aus der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen erforderlich. Das Areal wird der neuen "Kernzone Spitalquartier" zugewiesen. Aufgrund der architekturhistorischen Bedeutung der Gebäude und der Umgebungsgestaltung liegt das Augenmerk auf dem Umgang mit der historischen Substanz.
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Grünes Licht für neue Anlagen beim Sportplatz in Laax
Die von der Gemeinde Laax am 8. April 2017 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird von der Regierung genehmigt. Laax möchte eine permanente winterfeste Freizeitbaute im Bereich des heutigen Provisoriums beim Lag Grond errichten. Das bestehende Badehaus beim Sportplatz ist nicht wintertauglich und kann deshalb nicht ganzjährig genutzt werden. Durch einen Neubau könnten die verschiedenen vorhandenen Anlagen und Nutzungen optimiert werden.
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Kraftwerkbetreiber müssen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung beseitigen
In den Gebieten Heinzenberg und Domleschg betreiben das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) je ein Kraftwerk bei Sils und bei Rothenbrunnen, die Kraftwerke Hinterrhein AG (KHR) ein Kraftwerk bei Sils und die Kraftwerke Zervreila AG (KWZ) zwei Kraftwerke bei Rothenbrunnen. Diese Kraftwerke verursachen gemeinsam Wasserstandsschwankungen im Hinterrhein und in der Albula. Konkret davon betroffen sind die Rhäzünser Rheinauen, welche von nationaler Bedeutung sind. Ausgelöst werden diese Schwankungen durch Schwall und Sunk unterhalb der jeweiligen Wasserrückgaben der Kraftwerke.
Die Regierung verpflichtet die genannten Kraftwerkbetreiber dazu, Massnahmen zur Verhinderung oder Beseitigung dieser Beeinträchtigungen zu treffen. Die konkreten Sanierungsmassnahmen sind im Zuge einer weiterführenden Projektierung zu definieren.
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Kantonsbeitrag für den Tag des Bündner Sports
Die Regierung spricht für die Durchführung des "Tags des Bündner Sports" einen Beitrag von maximal 125 000 Franken aus dem Sport-Fonds. Der Bündner Verband für Sport organisiert diesen Tag zusammen mit den Bündner Sportvereinen und -verbänden und graubündenSPORT. Der "Tag des Bündner Sports" soll die Vielfalt der Bündner Sportvereinswelt aufzeigen, die Bekanntheit der lokalen Vereine steigern und ihnen helfen neue Mitglieder zu finden. Die Bündner Bevölkerung soll verschiedene Sportarten ausprobieren können und zum Mitmachen animiert werden.
Unterstützung für das Jubiläum des Engadiner Skimarathons
Das Jubiläum "50 Jahre Engadin Skimarathon" wird vom Kanton mit einem einmaligen Beitrag von 40 000 Franken aus dem Landeslotterie-Fonds unterstützt. Der Engadin Skimarathon ist die grösste Skilanglaufveranstaltung in der Schweiz und eines der bedeutendsten Breitensportereignisse des Landes. Seit der ersten Austragung 1969 haben die internationale Resonanz und Beliebtheit des Anlasses stark zugenommen.
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Beiträge für die Renovation von Trockenmauern
Für die Renovation von Trockenmauern spricht die Regierung für das Jahr 2017 einen Kantonsbeitrag von maximal 632 238 Franken aus dem Landeslotterie-Fonds. Trockenmauern sind in vielen Regionen Graubündens als Grenz- und Stützmauern wichtige Zeugen einer traditionellen Bewirtschaftung. Trockenmauern bilden zudem häufig bedeutende Lebensräume für Reptilien. Sie haben nicht nur eine hohe kulturhistorische, sondern auch eine hohe ökologische und landschaftliche Bedeutung. Ohne Unterhalt zerfallen viele dieser Mauern.
Renovation einer Trockenmauer in Sumvitg, © Parc Adula
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden