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Im Schulterschluss mit den anderen Gebirgskantonen und in Übereinstimmung mit den Bündner Gemeinden wehrt sich die Regierung gegen eine generelle Senkung des Wasserzinses. Sie hält den Vorschlag des Bundesrats für sachlich und politisch nicht begründbar.

Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Entwurf für eine Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes beinhaltet als Schwerpunkt die Neuregelung des Wasserzinsmaximums für die Zeit nach 2019. Die Bündner Regierung nimmt dazu Stellung und schliesst sich dabei vollumfänglich der unter dem Dach der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) erarbeiteten Stellungnahme an. Sie begrüsst die vorgeschlagene Aufteilung in eine Übergangs- und eine Langfristregelung. Dies aufgrund der Überlegung, dass die Diskussion zum neuen Wasserzinssystem nicht geführt werden kann, solange nicht klar ist, wie der Strommarkt künftig aussehen wird.

Die vom Bundesrat für die Übergangszeit (2020 bis 2022) vorgesehene generelle Senkung des Wasserzinses von heute 110 Franken auf 80 Franken pro Bruttokilowatt ist für die Regierung jedoch inakzeptabel und wird strikte abgelehnt. Eine generelle Senkung lässt sich weder sachlich noch politisch begründen und würde im Ergebnis eine ungerechtfertigte Giesskannensubvention zu Gunsten der mehrheitlich von den Mittellandkantonen beherrschten Stromunternehmen darstellen. Eine einzelfallweise Reduktion des Wasserzinses bei notleidenden Unternehmen wird dagegen als im Grundsatz prüfenswert erachtet. Der Bundesrat schlägt dies im Sinne einer Alternativvariante vor, welche aber in der Vernehmlassungsvorlage noch nicht konkret ausgearbeitet ist. Diese Variante lässt sich jedoch nur umsetzen, wenn die Unternehmen bereit sind, über die wirtschaftliche Situation ihrer Wasserkraftportefeuilles aufwand- und ertragsseitig volle Transparenz zu leisten, und wenn auf Gesetzesebene klar geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen ein einzelnes Unternehmen als notleidend gilt.

Diese Stossrichtungen der Gebirgskantone – Übergangslösung bis zum Inkrafttreten einer neuen Strommarktordnung, keine pauschale Anpassung des Wasserzinsmaximums für die Übergangszeit und Prüfung der Alternativvariante – werden als Eckpfeiler für die Teilrevision des eidgenössischen Wasserrechtsgesetzes auch von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) mitgetragen. Die Bündner Regierung interpretiert dies als ein zusätzliches, deutliches Signal seitens der Kantone an den Bundesrat. Übereinstimmung mit der Regierung besteht auch zu den Hauptpositionen der Interessengemeinschaft der Bündner Konzessionsgemeinden (IBK). Zudem haben sowohl der Bündner Grosse Rat in der letzten Augustsession als auch zahlreiche Bündner Gemeinden ihre klare Ablehnung gegenüber dem Hauptvorschlag des Bundesrats zum Ausdruck gebracht. Die Regierung fordert den Bundesrat auf, diese klare Stimme aus dem für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 wichtigen Wasserkraftkanton Graubünden bei der Erarbeitung des Botschaftsentwurfs zu berücksichtigen. Sie wird das Geschäft im Verbund mit den Gebirgskantonen weiterhin aufmerksam und aktiv verfolgen.


Beilagen:
- Vernehmlassung der Regierung vom 12. Oktober 2017
- Stellungnahme RKGK vom 28. August 2017


Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs-, und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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