Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung gibt den Entwurf zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes für die Vernehmlassung frei. Schwerpunkt der Revisionsvorlage bildet die Anpassung der energetischen Bauvorschriften an die überarbeiteten Mustervorschriften der Kantone (MuKEn).

Die von der Konferenz der Energiedirektoren am 9. Januar 2015 verabschiedete neue Fassung der Mustervorschriften (MuKEn 2014) hat das "Nearly Zero Energy Building" zum Ziel. Ein solches Gebäude ist so zu bauen, dass im Verlaufe des Jahres "nahezu Null" Energie zugeführt werden muss. Erreicht wird dieses Ziel durch die Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfes bei Neubauten sowie die effizientere Nutzung der eingesetzten Energie. Überdies wird eine weitere Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien angestrebt und verlangt, dass sich neue Gebäude ganzjährig möglichst selbst mit Wärmeenergie und zu einem angemessenen Anteil mit Elektrizität versorgen. Die so definierten Standards der MuKEn 2014 liegen im Ergebnis zwischen dem Minergie-Standard 2009 und demjenigen von Minergie-P-Bauten.

Die MuKEn sind Empfehlungen zur konkreten Umsetzung im kantonalen Bau- und Energierecht und gründen auf einer reichen Vollzugserfahrung in den Kantonen. Um das Ziel harmonisierter Bauvorschriften in den Kantonen weiterhin zu erreichen, sind die Mustervorschriften in die kantonalen Gesetzgebungen zu überführen. Mit der vorliegenden Teilrevision des Energiegesetzes will die Regierung die nötigen Anpassungen vollziehen, unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Kanton. Dazu soll das sogenannte "Basismodul" im Bündner Energiegesetzes nachvollzogen werden. Von den "Zusatzmodulen" der MuKEn 2014 werden jene zur Umsetzung vorgeschlagen, welche als besonders effektive Massnahmen bewertet werden.

Einen weiteren Revisionspunkt bildet die Schaffung von Grundlagen zur Förderung der Elektromobilität. Dies erfolgt in Umsetzung des entsprechenden Massnahmenpakets, welches die Regierung verabschiedet hat. Konkret sollen eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Förderbeiträge an Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge geschaffen sowie die Vorbildfunktion des Kantons in diesem Bereich verankert werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 30. März 2018. Die Unterlagen dazu sind abrufbar im Internet unter www.gr.ch > Publikationen > Vernehmlassungen > laufende Vernehmlassungen.


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch
- Erich Büsser, Vorsteher Amt für Energie und Verkehr, Tel. 081 257 36 21, E-Mail Erich.Buesser@aev.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Neuer Artikel