Die Regierung erlässt die Botschaft für die Fusion zur neuen Gemeinde Rheinwald und genehmigt neue Regeln im kantonalen Unterstützungsgesetz. Weiter ermöglicht sie die Realisierung eines Schlachtbetriebs im Unterengadin.
Regierung erlässt Botschaft für den Zusammenschluss zur Gemeinde Rheinwald
Die Stimmberechtigten der drei Gemeinden Hinterrhein, Nufenen und Splügen stimmten am 8. Dezember 2017 dem Zusammenschluss zur neuen Gemeinde Rheinwald zu. Nachdem eine Talfusion im letzten Jahr am Nein aus Sufers scheiterte, wollen die drei nun beteiligten Gemeinden die Zukunft gemeinsam angehen. Die Fusion ist auf den 1. Januar 2019 geplant.
Gemeindefusionen sind im Rheinwald kein Neuland. So schlossen sich auf den 1. Januar 2006 die beiden Gemeinden Medels i. Rh. und Splügen zusammen. Ein Folgeprojekt, welches den Zusammenschluss aller vier Gemeinden Hinterrhein, Nufenen, Splügen und Sufers zu einer Talgemeinde zum Ziel hatte, wurde im Jahr 2008 auf Eis gelegt. Zu Beginn des Jahres 2013 flammten die Diskussionen über einen Zusammenschluss wieder auf. Der Start des Projekts erfolgte im Januar 2015. Am 10. Juni 2016 sprachen sich zwar die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinden Hinterrhein, Nufenen und Splügen überaus deutlich für eine Fusion aus. Die Gemeindeversammlung von Sufers hingegen stimmte mit beinahe drei Vierteln gegen den Zusammenschluss. Die drei Gemeinden Hinterrhein, Nufenen und Splügen erwogen zu Beginn des Jahres 2017, eine Dreierfusion anzugehen. Aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten im Rahmen des Talfusionsprojekts in den Jahren 2015 und 2016 mussten nicht sämtliche Bereiche neu aufgearbeitet werden. Vielmehr konnten die Themenbereiche aktualisiert und adaptiert werden. Die Abstimmungen vom 8. Dezember 2017 führten zu einer deutlichen Zustimmung zur Fusion.
Durch den Zusammenschluss zur Gemeinde Rheinwald entsteht eine Gemeinde mit rund 600 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie mit einer Fläche von rund 137 Quadratkilometern. Der Grosse Rat wird die Botschaft in der Junisession beraten. Mit diesem Zusammenschluss sinkt die Anzahl Gemeinden per 1. Januar 2019 auf noch 106.
Reisekosten im kantonalen Unterstützungsgesetz neu geregelt
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz. Damit treten rückwirkend auf den 1. Januar 2018 Regelungen in Kraft, welche unter anderem die Finanzierung der Reisekosten bei Integrationsmassnahmen für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge neu festlegen.
Seit Beginn dieses Jahres darf die Integrationspauschale des Bundes ausschliesslich für Integrationsmassnahmen verwendet werden. Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Reisekosten oder Verpflegung sind dadurch grundsätzlich durch die Sozialhilfe zu übernehmen. Diese Kosten wiederum gilt der Bund den Kantonen über eine Globalpauschale ab.
Durch diese Änderung sind neu die Gemeinden im Rahmen der Sozialhilfe zuständig für die Übernahme der Reisekosten. Um einen höheren finanziellen und administrativen Aufwand bei den Gemeinden und den regionalen Sozialdiensten zu vermeiden und weil die Kosten je Gemeinde wegen der unterschiedlichen Distanzen zu den Sprachkursen unterschiedlich hoch ausfallen, ist es sinnvoll, dass der Kanton diese Aufgabe weiterhin vollzieht und über die Globalpauschalen abrechnet. Dadurch werden die Reisekosten unter den Gemeinden solidarisiert. Die Aufgaben und die Verwendung der Globalpauschalen legte die Regierung anfangs 2017 in den Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz fest.
Neuer Schlachtbetrieb im Unterengadin kann realisiert werden
Die Regierung genehmigt die am 28. Juni 2017 von der Gemeinde Valsot beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Mit dieser Genehmigung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines regionalen Schlachthofs für die Region Unterengadin in der Fraktion Ramosch im Gebiet "Quadra Secha“ geschaffen.
Ein Schlachtbetrieb ist ein wichtiges Glied in der Wertschöpfungskette der Fleischproduktion von der Tieraufzucht bis zum fertigen Produkt und schafft somit langfristig und nachhaltig Wertschöpfung in der Region.
©Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz
Anpassungen der Lektionentafeln für zweisprachige Schulen und Klassen bewilligt
In Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21 GR per Schuljahr 2018/19 sind alle Schulträgerschaften mit einer zweisprachig geführten Schule oder mit zweisprachig geführten Klassenzügen verpflichtet, die Lektionentafeln anzupassen. Die Lektionentafeln definieren, wie viel Unterrichtszeit pro Fachbereich und Schuljahr zur Verfügung stehen. Die Anpassungen sind in Form von Aktualisierungen der bestehenden Konzepte festzuhalten und müssen von der Regierung bewilligt werden.
Folgende Gemeinden haben für ihre zweisprachig geführten Schulen beziehungsweise Klassenzüge Lektionentafeln mit Konzeptanpassung eingereicht: Bever, Bregaglia (Maloja), Celerina/Schlarigna, Domat/Ems, Ilanz/Glion, La Punt Chamues-ch, Pontresina und Samedan. Das Amt für Volksschule und Sport stellte nach Prüfung der Lektionentafeln fest, dass alle den Lektionentafeln Volksschule GR ab Schuljahr 2018/19 entsprechen. Daher bewilligt die Regierung alle eingereichten Lektionentafeln.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden