Seit dem Jahr 2017 bearbeitet die Steuerverwaltung Graubünden die Steuererklärungen der natürlichen Personen in papierloser Form. Ein neues Video der Standeskanzlei zeigt den Steuerpflichtigen auf, wie sie mithelfen können, den Ablauf zu optimieren.
Im Jahr 2017 haben 24 000 Steuerpflichtige die Steuererklärung elektronisch eingereicht. Dies entspricht einem Anteil von 20 Prozent aller primär Steuerpflichtigen. Es wurde festgestellt, dass viele Steuerpflichtige beispielsweise das Quittungsblatt nicht einreichen, was aber zwingend notwendig ist, damit die Steuererklärung als eingereicht gilt.
Ebenso werden noch sehr viele Unterlagen mit Heftklammern/Bostitch versehen oder in gebundener Form dem Verarbeitungszentrum in Chur zugestellt. Solche Unterlagen müssen dann für den Scanprozess vorbereitet werden. Dies führt zu Verzögerungen im Verarbeitungsprozess, was sich bis auf das zeitnahe Prüfen der Unterlagen auswirken kann.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Verwaltungsaufwand verkleinert werden kann, wenn die Steuerpflichtigen einige wenige Grundregeln bei der Einreichung der Steuererklärung einhalten. In der Wegleitung zur Steuererklärung wird auf einige Punkte für das Einreichen der Steuererklärung hingewiesen.
Mit dem neuen, kurzen und aufschlussreichen Animationsfilm der Standeskanzlei Graubünden sollen noch mehr Steuerpflichtige erreicht werden. Das Video ist ab sofort auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung (
www.stv.gr.ch) und auf dem kantonalen Youtube-Kanal aufgeschaltet.
Auskunftsperson:
Dr. iur. Toni Hess, Chef Rechtsdienst Steuerverwaltung, Tel. 081 257 33 26, E-Mail
Toni.Hess@stv.gr.ch