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Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) hat an ihrer heutigen Sitzung die Enthüllungen und Vorgänge rund um die Absprachen im Bündner Baugewerbe sowie den Umgang der Behörden mit dem mutmasslichen Whistleblower diskutiert. Dabei hat sie beschlossen, dem Grossen Rat die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zu beantragen.

Die in verschiedenen Medien kolportierten, mutmasslichen Verstrickungen verschiedener Behörden und Amtsstellen in die illegalen Bauabsprachen sowie der Umgang der Behörden mit dem Whistleblower sind als "Vorkommnisse von grosser Tragweite" zu qualifizieren, die gemäss Art. 20 des Gesetzes über den Grossen Rat (GRG) einer "besonderen Klärung" durch eine PUK bedürfen. Die in Art. 35 GRG aufgeführten Kompetenzen der PUK gehen über die Möglichkeiten der GPK hinaus. Aus diesem Grund und weil die Komplexität des Untersuchungsgegenstandes sehr hoch ist, betrachtet die GPK die Einsetzung einer PUK als zielführend.

Die GPK wird die formellen Fragen zur Einsetzung einer PUK an die Hand nehmen und einen ausformulierten Antrag zuhanden des Grossen Rates erarbeiten.


Auskunftsperson:
Robert Heinz, Präsident der Geschäftsprüfungskommission, Tel. 079 725 77 10 (ab 18.00 Uhr)


Gremium: Geschäftsprüfungskommission
Quelle: dt Geschäftsprüfungskommission
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