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Die Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rats (KJS) hat die Botschaften der Regierung zur Teilrevision des Polizeigesetzes, zur Umsetzung der Revision des eidgenössischen Ordnungsbussengesetzes und zur Kündigung der Mitgliedschaft im Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (KÜPS) vorberaten. Die Vorlagen, welche allesamt in der Kommission Unterstützung gefunden haben, werden in der Augustsession 2018 des Grossen Rats behandelt.

Teilrevision des Polizeigesetzes
Das Geschäft stand unter der Leitung von Kommissionspräsident Grossrat Reto Crameri. Teilgenommen hat auch Regierungsrat Christian Rathgeb. Die seit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Straffprozessordnung vom 5. Oktober 2007 gemachten Erfahrungen, verschiedene parlamentarische Vorstösse (so insbesondere die Aufträge Augustin und Felix) und die durch den Polizeibericht 2015plus gewonnen Erkenntnisse, bedingen eine Teilrevision des Polizeigesetzes. Die Notwendigkeit einer Revision stand für die Kommission ausser Diskussion, weshalb sie einstimmig auf die Vorlage eingetreten ist. Auch die Zielsetzung der Vorlage ist für die Kommissionsmehrheit unbestritten, namentlich die Schaffung klarer formell gesetzlicher Grundlagen für die verdeckten präventiven Überwachungsmassnahmen, die als sicherheitspolizeiliches Instrument angesehen werden, um im Vorfeld strafrechtlicher Ermittlungsverfahren Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begegnen zu können.
In der Detailberatung nahm die Kommission einige Korrekturen am Gesetzesentwurf vor. Anstelle des von der Regierung vorgeschlagenen Verwaltungsgerichts als Genehmigungsbehörde für gewisse präventive Überwachungsmassnahmen schlägt die erhebliche Kommissionsmehrheit das kantonale Zwangsmassnahmengericht für diese Aufgabe vor. Das kantonale Zwangsmassnahmengericht, welches auch für die verwandten strafprozessualen Überwachungsmassnahmen zuständig ist, ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit fachlich für die Beurteilung besser geeignet als das Verwaltungsgericht. Eine Kommissionsminderheit lehnt die Schaffung der Möglichkeit der Überwachung des öffentlichen Raums mit Personenidentifikation ab. Im Gegensatz zur Botschaft schlägt eine Kommissionsmehrheit die Einführung eines Vermummungsverbots vor. Klar befürwortet wird das ausdrückliche Bekenntnis zur Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Gemeinden. Ebenso wird die in der Gesetzesvorlage vorgesehene Regelung der einsatzbezogenen Informationsbeschaffung und Überwachung (Einsatz von Drohnen und Bodycams) von der Kommission einstimmig befürwortet.
Die KJS beantragt dem Grossen Rat, der Teilrevision des Polizeigesetzes zuzustimmen.

Umsetzung der Revision des eidgenössischen Ordnungsbussengesetzes

Weiter hat die KJS die Botschaft der Regierung zur Umsetzung der Revision des eidgenössischen Ordnungsbussengesetzes vorberaten. An der Sitzung teilgenommen hat ebenfalls Regierungsrat Christian Rathgeb. Mit der Revision des Ordnungsbussengesetzes im Jahr 2016 hat der Bund die Anwendung des einfachen und unbürokratischen Ordnungsbussenverfahrens auf weitere Gesetze ausgeweitet. Der Kanton hat die Behörden und Organe zu bezeichnen, die für diese Tatbestände zuständig sind. Das Eintreten auf die Vorlage blieb in der Kommission unbestritten. Unbestritten blieb in der Kommission zudem die von der Regierung vorgeschlagene gesetzliche Kompetenzzuweisung an die Gemeinden für die Durchführung der Ordnungsbussenverfahren. Davon betroffen sind diverse Gesetze, die angepasst werden müssen (Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Gesundheitsgesetz, Umweltschutzgesetz, Waldgesetz).
Die KJS beantragt dem Grossen Rat, dem Gesetz über die Umsetzung der Teilrevision des eidgenössischen Ordnungsbussengesetzes zuzustimmen.

Kündigung der Mitgliedschaft im Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (KÜPS)

Als drittes Geschäft hat die KJS die Botschaft der Regierung zur Kündigung der Mitgliedschaft im Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (KÜPS) vorberaten, wieder in Anwesenheit von Regierungsrat Christian Rathgeb. Auf die Vorlage ist die Kommission einstimmig eingetreten. Die Kommission schliesst sich einstimmig der Auffassung der Regierung an, wonach eine finanzielle Mehrbelastung und eine Verschlechterung der Marktstellung der Bündner Sicherheitsunternehmen und Sicherheitsangestellten gegenüber Anbietern von privaten Sicherheitsdienstleistungen aus Nicht-KÜPS-Mitgliedkantonen eine weitere Mitgliedschaft im KÜPS ausschliesst. Die einstimmige Kommission begrüsst die durch den Austritt aus der KÜPS wiedergewonnene Kompetenz des Kantons Graubünden, im Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen gesetzgeberisch tätig zu werden, wenn er dies als erforderlich erachtet.
Die KJS beantragt dem Grossen Rat, die Mitgliedschaft im Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen zu kündigen und der Regierung die entsprechende Ermächtigung zu erteilen.


Auskunftsperson:
Reto Crameri, Präsident der Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rats, Tel. 079 727 15 68


Gremium: Ratssekretariat
Quelle: dt Ratssekretariat
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