Seit Beginn des Jahres war Regierungsrat Christian Rathgeb auf Arbeitsbesuch bei den Bündner Regionalspitälern. Die alle zwei Jahre durchgeführten Besuche dienten dazu, Einblick in die aktuelle Situation der Spitäler zu erhalten. Mit den Verantwortlichen wurden aktuelle Themen des Gesundheitsbereichs im Kanton Graubünden diskutiert.
Mit dem Besuch im Regionalspital Engiadin'Ota hat Regierungsrat Christian Rathgeb kürzlich seine Besuche in den Bündner Regionalspitälern abgeschlossen. Der Austausch mit den Verantwortlichen der Regionalspitäler hat einmal mehr die Bedeutung der dezentralen Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden verdeutlicht. Die Regionalspitäler stellen sicher, dass die für die Bevölkerung nötige Spitalversorgung in der Topographie Graubündens jederzeit sichergestellt ist. Wie wichtig ein regelmässiger Austausch – auch ausserhalb der Spitalbesuche ist – haben die diskutierten Themen bestätigt.
Personalsuche in den Regionen wird immer schwieriger
Die dezentrale Gesundheitsversorgung und somit diejenige der Bevölkerung im Kanton steht vor grossen Herausforderungen. Die Besuche haben aufgezeigt, dass es mancherorts zunehmend schwieriger wird, die zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung benötigten Ärzte und Mitarbeitenden in der Pflege zu finden. Insbesondere die fortschreitende Spezialisierung in der Ausbildung macht es schwierig, das für die Arbeit in den Regionen erforderliche fundierte breite Wissen in der Ärzteschaft zu finden. Unterstützung bekommen die Regionalspitäler und Gesundheitszentren von der Bevölkerung, die Einwohnerinnen und Einwohner engagieren sich im Betrieb wo immer möglich.
Mindestfallzahlen gefährden die medizinische Versorgung in Graubünden
Auch zentralistische Einheitsvorgaben auf nationaler Ebene gefährden die regionale Gesundheitsversorgung. Beispielsweise wird seit einiger Zeit die Vernehmlassung des Bundes zur Einführung von Mindestfallzahlen in der Grundversorgung erwartet. Die Erreichung von Mindestfallzahlen soll künftig Voraussetzung für die Erteilung von Leistungsaufträgen an die Spitäler sein. Es ist davon auszugehen, dass diese Mindestmengen sich nicht an der kleinsten erforderlichen Zahl von medizinischen Behandlungen/Eingriffen in den Regionalspitälern, sondern nach den Bedürfnissen dicht besiedelter Regionen richten werden. Würden Mindestfallzahlen beispielsweise für Geburten eingeführt, könnten diese entsprechend in den meisten Regionalspitälern des Kantons Graubünden nicht mehr angeboten werden. Letztlich wäre die medizinische Grund- und Notfallversorgung der Bevölkerung des Kantons Graubünden bei der einheitlichen Vorgabe von Mindestfallzahlen für medizinische Behandlungen durch den Bund wohl ernsthaft gefährdet.
Die aktuellen Themen verdeutlichen, wie wichtig die Bildung von Gesundheitszentren zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung in den Regionen sind, wie es das Leitbild des Kantons seit 2013 vorsieht.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail
Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch
Gremium: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit