PostAuto Schweiz AG (Postauto) hat sich mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) über die Höhe und die Modalitäten der Rückerstattung von zu viel bezahlten Abgeltungen im Zeitraum 2007–2018 geeinigt. An einer gemeinsamen Medienkonferenz beziffern heute Postauto, BAV und KöV den Rückerstattungsbetrag auf insgesamt 188 Millionen Franken. Der Kanton Graubünden erhält Rückzahlungen in der Höhe von 15,2 Millionen Franken, verschiedene Bündner Regionen und Gemeinden insgesamt 5,7 Millionen Franken.
Die Höhe der von PostAuto Schweiz AG zu leistenden Rückzahlung ist unter der Federführung des BAV und mit Unterstützung von PricewaterhouseCoopers und Ernst & Young berechnet worden. Für die Jahre 2007–2018 werden insgesamt rund 188 Millionen Franken an die Besteller von Postauto-Transportleistungen zurückfliessen. Es handelt sich um zu hohe Abgeltungen für Angebote sowohl im Regionalen Personenverkehr (RPV) als auch für die Bereiche Orts- und Auftragsverkehr. Zudem ist im Rückerstattungsbetrag eine Verzinsung berücksichtigt. Als Besteller des RPV sind Bund und Kantone betroffen. In Graubünden sind zudem verschiedene Regionen und Gemeinden, welche Leistungen im Bereich Orts- und Auftragsverkehr bestellten, rückerstattungsberechtigt.
Eine vom BAV und der KöV beauftragte Arbeitsgruppe, welcher auch fünf Vertreter aus den Kantonen angehörten, nahm eine Plausibilisierung der Rückerstattungsaufteilung auf den Bund, die Kantone und die direktbetroffenen Gemeinden vor. Der Kanton Graubünden erhält demnach für die betroffenen 12 Jahre (Zeitraum 2007–2018) eine Rückzahlung von insgesamt 15,2 Millionen Franken. Zusätzlich erhalten rund 25 Bündner Gemeinden und Regionen total 5,7 Millionen Franken. Die entsprechenden Vereinbarungen mit Postauto stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die betroffenen Kantone. Über die Vereinbarung mit dem Kanton Graubünden wird die Bündner Regierung zu befinden haben.
Es ist vorgesehen, dass die Rückzahlungen von Postauto direkt an die Kantone erfolgt. Die Kantone sollen in der Folge für die Auszahlung an die anspruchsberechtigten Gemeinden und Regionen besorgt sein. Die betroffenen Bündner Gemeinden und Regionen werden vom Kanton Graubünden über das weitere Vorgehen informiert. Die Abwicklung der Auszahlungen soll möglichst noch in diesem Jahr erfolgen.
Auskunftsperson:
Regierungspräsident Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail
Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement