Die Regierung nimmt Stellung zur Vorlage eines neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien. Zudem genehmigt sie zwei Strassenbauprojekte zur Korrektion der Lukmanier- und der Engadinerstrasse.
Rätoromanisches Grundangebot muss erhalten bleiben
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), welche ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien vorsieht. Das neue Gesetz will, dass künftig neben Radio und Fernsehen auch Online-Medien zum medialen Service public beitragen und gefördert werden können. Mit dem neuen Gesetz soll zudem das bestehende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) abgelöst werden.
Die Regierung stellt fest, dass die fortschreitende Digitalisierung zu einer Veränderung der Medienangebote und -nutzung geführt hat und die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes zweifellos gegeben ist. Sie begrüsst daher eine Neuordnung, welche auch nicht lineare Medienangebote berücksichtigt. Aus sprachpolitischer Sicht ist für den Kanton Graubünden dabei die Berücksichtigung der nationalen Minderheitensprachen Italienisch und Rätoromanisch von zentraler Bedeutung. Positiv beurteilt die Regierung daher, dass die Vorlage die italienische Sprachminderheit den beiden grossen nationalen Sprachgruppen Deutsch und Französisch gleichstellt, indem die SRG auf Deutsch, Französisch und Italienisch ein gleichwertiges publizistisches Angebot erbringen soll.
Die neuen Rahmenbedingungen für Rätoromanisch erachtet die Regierung hingegen als diskriminierend, da Rätoromanisch nur noch "angemessen zu berücksichtigen" sei. Sie fordert deshalb, dass im neuen Bundesgesetz über elektronische Medien – wie im geltenden RTVG – zugunsten der rätoromanischen Sprachregion ein konkretes publizistisches Angebot bestimmt werden muss. Dazu gehört ein Grundangebot sowohl im Bereich Radio wie auch Fernsehen, das den Bedürfnissen der vierten Landessprache gerecht wird.
Im Weiteren setzt sich die Regierung dafür ein, dass die bisherige Ausrichtung von Fördergeldern bezüglich der Verbreitung von Radioprogrammen und die Unterstützung neuer Verbreitungstechnologien zugunsten der Bergregionen beibehalten wird. Auch ist es für den Kanton Graubünden wichtig, dass das heutige Modell der Zustellförderung aufgrund der teilweise sehr geringen Anzahl abonnierter Lokal- und Regionalzeitungen ausgebaut und gestärkt wird. Im Zusammenhang mit der Verbilligung der Zustelltarife stellt dabei die Aufhebung der Auflagenbeschränkung eine wirkungsvolle Massnahme dar.
Vernehmlassungsunterlagen UVEK
Lukmanierstrasse wird verbreitert
Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt für die Korrektion der Lukmanierstrasse zwischen Las Ruinas und der Medelserbrücke mit spezialgesetzlichen Bewilligungen und Auflagen. Die heutige Strasse wurde im Rahmen des Kraftwerkbaus in den Jahren 1956 bis 1964 ausgebaut, entspricht aber nicht mehr den Anforderungen des Ausbaustandards einer Hauptstrasse. So ist die Strasse im Projektabschnitt zu schmal, wodurch Lastwagen mehrheitlich nicht kreuzen können. Mit der geplanten Strassenkorrektion ist vorgesehen, die Fahrbahn auf 6 Meter zu verbreitern, den Tunnel auf 4,2 Meter zu erhöhen und Portalzonen sowie zwei Schutzräume für die Rettung zu erstellen. Mit einer optimierten Linienführung wird die Sicherheit auf dem Streckenabschnitt zusätzlich erhöht.
Im Bereich des Projektanfangs wird der bestehende Tunnel Las Ruinas auf einer Länge von rund 180 Meter beidseitig aufgeweitet. Anschliessend beginnt der eigentliche Neubautunnel Las Ruinas mit einer Länge von circa 320 Meter. Dieser umfährt bergseitig die bestehenden Galerien und Tunnels Val Zagrendra 1 und 2. Eine Aufweitung der bestehenden Galerien und Tunnels in diesem Bereich unter Verkehr wäre aufgrund der nahe an der Felsoberfläche verlaufenden Lukmanierstrasse sehr zeit- und kostenintensiv. Während die Galerien Val Zagrendra 1 und 2 rückgebaut werden, wird der nicht mehr genutzte Tunnelabschnitt Val Zagrendra mittels Trennwänden und einem Gittertor abgetrennt. Der 97 Meter lange Tunnel Val da Rein bei Projektende wird wiederum aufgeweitet. Die Bauausführung erfolgt grundsätzlich unter Verkehr. Dabei ist mindestens eine einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalregelung zu gewährleisten. Die Gesamtkosten des Projekts betragen rund 31,5 Millionen Franken.
Neue Zufahrt für die Gewerbezone Plan da Muglin
Die Regierung genehmigt ein Auflageprojekt mit spezialrechtlichen Bewilligungen und Auflagen, um einen Abschnitt der Engadinerstrasse zu erneuern und auszubauen. Die Bausubstanz des Strassenabschnitts zwischen Tschern und Punt Pedra stammt aus der Mitte des 20. Jahrhunderts und hat durch die starke Verkehrszunahme in den letzten 20 Jahren stark gelitten. Mit dem vorliegenden Projekt wird die Engadinerstrasse auf eine Breite von mindestens sieben Meter ausgebaut sowie der Oberbau und das Entwässerungssystem erneuert.
Im Weiteren verfügt die heutige Zufahrt zur Gewerbezone Plan da Muglin (Gemeinde Valsot) vor der Punt Pedra über keinen Linksabbieger und die Strassengeometrie entspricht nicht den heutigen Normen und Richtlinien. Aus diesem Grund sieht die Gemeinde vor, eine neue Zufahrt zur Gewerbezone Plan da Muglin zu realisieren und diese an die Hauptstrasse H27 anzuschliessen. Folglich ist in diesem Bereich der H27 eine Aufweitung mit Linksabbiegespur geplant. Die Gesamtkosten des Projekts betragen rund 5,4 Millionen Franken.
Volksinitiative für die Verkleinerung des Grossen Rats ist zustande gekommen
Die Regierung stellt fest, dass die Volksinitiative "Für die Verkleinerung des Grossen Rates – 90 sind genug" mit 4359 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Die gesetzlich vorgeschriebene minimale Anzahl von 4000 Unterschriften ist damit überschritten worden. Die Verfassungsinitiative ist in Form einer allgemeinen Anregung abgefasst. Mit der Einreichung der Unterschriftenlisten am 12. September 2018 wurde auch die einjährige Sammelfrist eingehalten. Die Initiative wird zur weiteren Bearbeitung im Rahmen der grundsätzlichen Beschlüsse der Regierung und unter Beachtung der gesetzlichen Fristen der Standeskanzlei überwiesen.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden