Die Regierung gibt den Entwurf für eine Teilrevision des Kantonalen Umweltschutzgesetzes (KUSG) zur Vernehmlassung frei. Die geplanten Änderungen sollen sicherstellen, dass dem Kanton und den Gemeinden Bundesbeiträge in Millionenhöhe für die altlastenrechtliche Sanierung von Schiessanlagen nicht entgehen.
Der Bund leistet namhafte Beiträge an die altlastenrechtliche Sanierung von Schiessanlagen, bei der die Belastungen mit den giftigen Schwermetallen Blei und Antimon behoben werden. Die Bundesbeiträge belaufen sich auf 40 Prozent der Sanierungskosten beziehungsweise bei 300-Meter-Schiessanlagen auf 8000 Franken pro Scheibe.
Bundesbeiträge von rund 5,6 Millionen Franken
Um diese Beiträge zu erhalten, müssen die Schiessanlagen jedoch mit emissionsfreien, künstlichen Kugelfängen nach dem Stand der Technik ausgerüstet werden. Dies muss gemäss den Vorgaben des Bundesrechts bis Ende 2020 erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so entgehen dem Kanton Graubünden und den Bündner Gemeinden gemäss aktueller Schätzung Bundesbeiträge von rund 5,6 Millionen Franken. Daher soll im Kantonalen Umweltschutzgesetz eine explizite gesetzliche Grundlage geschaffen werden, welche die Ausrüstung der Schiessanlagen sicherstellt. Die vorgeschlagene Gesetzesrevision bezweckt somit auch eine finanzielle Mehrbelastung für Kanton und Gemeinden zu vermeiden.
Ausrüstung der Schiessanlagen mit künstlichen Kugelfängen
Im Kanton Graubünden gibt es aktuell etwa 140 in Betrieb stehende Schiessanlagen mit rund 240 Kugelfängen. Dabei handelt es sich um Schiessanlagen aus den Bereichen Militär, Jagd und Sport. Etwa die Hälfte der in Betrieb stehenden Schiessanlagen wurden noch nicht mit künstlichen Kugelfängen ausgerüstet; die meisten davon sind altlastenrechtlich sanierungsbedürftig. Sollten diese Schiessanlagen nicht innert Frist mit künstlichen Kugelfängen ausgerüstet werden, würden die Bundesbeiträge verfallen. Daher besteht ein grosser und zeitlich dringlicher Handlungsbedarf. Viele Gemeinden und Vereine haben bereits zugesichert, ihre Schiessanlagen bis Ende 2020 auf künstliche Kugelfangsysteme umzustellen.
Alternative für künstliche Kugelfänge
Es gibt auch Anlagen, bei denen die Ausrüstung mit künstlichen Kugelfängen aus technischen Gründen nicht möglich ist, namentlich bei Wurftaubenanlagen oder Rollhasenanlagen. Bei diesen ist die Bedingung für den Erhalt der Bundesbeiträge, dass nach Ende 2020 nur noch mit bleifreier Munition und auf schadstofffreie Zielobjekte geschossen wird. Die entsprechenden Vorgaben zum Stand der Technik sollen in der ebenfalls zu revidierenden Kantonalen Umweltschutzverordnung festgelegt werden.
Die entsprechenden Änderungen sollen auf den 1. März 2020 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis 30. April 2019. Die Unterlagen dazu sind aufrufbar im Internet unter
www.gr.ch > Publikationen > Vernehmlassungen.
Auskunftspersonen:
- Remo Fehr, Leiter Amt für Natur und Umwelt, Tel. 081 257 29 46, E-Mail
Remo.Fehr@anu.gr.ch
- Marco Wieland, Leiter Rechtsdienst Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 24, E-Mail
Marco.Wieland@rd.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement