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Im Juni 2016 hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) eine Vollzugshilfe zum Zweitwohnungsgesetz erlassen. Nun hat sie diese aufgrund der Erkenntnisse aus dem Vollzug der letzten drei Jahre seit Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen am 1. Januar 2016 vollständig überarbeitet.

Mit der Vollzugshilfe will das DVS den für den Vollzug des Zweitwohnungsgesetzes zuständigen Gemeinden eine Unterstützung bei der Handhabung und Auslegung des Zweitwohnungsgesetzes bieten. Das Dokument enthält angepasste, ergänzte und teils neue Antworten und Fallbeispiele für die vielen Anwendungsfragen in der täglichen Baubewilligungspraxis der betroffenen Gemeinden. Des Weiteren soll die Vollzugshilfe Bauunternehmungen, Architektur- und Planungsbüros, Anwältinnen und Anwälte sowie weitere interessierte Personen ansprechen, die sich im Rahmen der Entwicklung von Projekten auch mit der Zweitwohnungsproblematik konfrontiert sehen.

Vollzugshilfe als Empfehlung
Zuständig und verantwortlich sind und bleiben die Gemeinden, die dem Gesetz und den dazu ergehenden Gerichtsurteilen verpflichtet sind. In Berücksichtigung dieser Zuständigkeiten ist die Vollzugshilfe als Empfehlung zu verstehen. Im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsgesetzgebung ist das DVS lediglich die Aufsichtsstelle. Mit der überarbeiteten Vollzugshilfe will das Departement einen Beitrag zu einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung im Kanton leisten.

Die Vollzugshilfe ist auf der Webseite des Departements aufgeschaltet:
Vollzugshilfe zur Bundesgesetzgebung über Zweitwohnungen


Auskunftsperson:
Bruno Maranta, Departementssekretär, Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 11, E-Mail Bruno.Maranta@dvs.gr.ch


Gremium: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales
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