Zur Vorbereitung auf die Fischereisaison gehört auch das Lösen des Fischereipatentes.
Um ein Jahres- oder Monatspatent lösen zu können, müssen fischereiliche Kenntnisse nachgewiesen werden (Sachkundenachweis SaNa). Zu diesem Zweck werden zurzeit an verschiedenen Orten im Kanton Ausbildungskurse angeboten.
Die Patente können wie bisher im Bündner Naturmuseum in Chur (Dienstag bis Samstag: 10.00-17.00 Uhr), bei den Fischereiaufsehern (zu Bürozeiten) sowie online unter
www.ajf.gr.ch bezogen werden. Am Schalter des Bündner Naturmuseums sind Zahlungen auch per Debitkarten wie MaestroCard oder PostCard, sowie per Kreditkarten wie MasterCard oder Visa möglich. Bei den Fischereiaufsehern ist neben Barzahlung ebenso ein bargeldloser Patentbezug möglich, allerdings nur bis anfangs August 2019.
Fischerei-App
Anstatt per Statistikbüchlein kann die Fangstatistik auch mit der Fischerei-App Graubünden geführt werden. Beim Patentbezug hat der Fischer oder die Fischerin zu entscheiden, ob er/sie die Fangstatistik handschriftlich oder per App führen will. Ein Wechsel von der Papierstatistik auf die Fischerei-App ist jedoch auch während der Saison möglich. Wurde eine Papierstatistik bezogen, so ist diese aber in jedem Fall fristgerecht an das Amt für Jagd und Fischerei zu retournieren. Neu ist die App auch in Italienisch verfügbar. Detaillierte Informationen zum Gebrauch und Download der Fischerei-App finden Sie unter:
www.ajf.gr.ch/Fischerei-App
Im
Kantonsamtsblatt vom 4. April 2019 und auf der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei
www.ajf.gr.ch sind für die einzelnen Fischereibezirke Ausgabeorte, Termine sowie die Voraussetzungen für den Patentbezug publiziert. Wenn Drittpersonen Patente für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden beziehen möchten, müssen sie eine persönliche Wohnsitzbestätigung des Patentantragstellers mitbringen. Entsprechende Formulare können von der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei heruntergeladen werden.
Mit Petriheil !
Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei