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Zum Projekt über die Gesetzesrevisionen zur Haushaltsflexibilisierung (GrFlex) hat es im Rahmen der Vernehmlassung bei den politischen Parteien, Gemeinden und Interessenorganisationen viele Rückmeldungen gegeben. Unterstützt wird das Ziel, den Haushalt langfristig im Gleichgewicht zu halten und das Bestreben, vorausschauend mehr Handlungsspielraum zur Steuerung der Ausgaben zu schaffen. Abgelehnt werden Massnahmen, welche die Gemeinden zusätzlich belasten könnten. Unterschiedliche Vorstellungen bestehen in Bezug auf das Vorgehen. Der nächste Schritt wird eine umfassende Aufgaben- und Leistungsüberprüfung sein, was den Forderungen entspricht.

Ausgabenspielräume sichern
Die insgesamt 122 eingegangenen Antworten auf die Vernehmlassung zeugen von einem hohen Interesse an der GrFlex-Vorlage. Die Stellungnahmen liegen weit auseinander. Verwiesen wird oft auf die aktuell gute Finanz- und Vermögenslage des Kantons und die damit fehlende Notwendigkeit des Projekts. Dabei wird das GrFlex-Projekt insbesondere von Interessenorganisationen als Bedrohung wahrgenommen, was die Verlässlichkeit von Leistungen betrifft. Die Bündner Parteien und die Gemeinden befürworten mehrheitlich die geplanten Ausgabenspielräume. Sie bemängeln jene Elemente, welche direkt oder indirekt zu einer Lastenabwälzung auf die Gemeinden führen könnten. Davon betroffen sind die vier Bereiche Berufsbildung, Sing- und Musikschulen, Familienzulagen für nicht Erwerbstätige sowie der Finanzausgleich für die Gemeinden. Mit einem Verzicht auf die Revision der entsprechenden vier Gesetze kann den wichtigsten Einwendungen Rechnung getragen werden.

Verzicht auf Mantelgesetz
Aufgrund der Stellungnahmen sowie weiterer interner Auswertungen setzt die Regierung die Prioritäten zur langfristigen Sicherung des Haushaltsgleichgewichts fest. An der Grundhaltung einer Gesetzesflexibilisierung hält sie fest. Sie verfolgt das Ziel weiter, dass der Grosse Rat in allen Aufgabenbereichen des Kantons über ausreichend Handlungsspielraum zur Steuerung der Ausgaben verfügt. Auf eine Botschaft an den Grossen Rat mit einem GrFlex-Mantelgesetz verzichtet die Regierung allerdings. Das Flexibilisierungsziel kann und soll etappiert erreicht werden.

Aufgaben- und Leistungsüberprüfung als nächster Schritt.
Als nächsten Schritt an die Hand genommen werden soll jedoch eine umfassende Aufgaben- und Leistungsüberprüfung, die in der Vernehmlassung gefordert wird. Die letzte detaillierte Aufgaben- und Leistungsüberprüfung erfolgte gestützt auf die Kantonsverfassung im Jahr 2010. Der zeitliche Ablauf und die Konzeption für diese Prüfung wird noch im laufenden Jahr 2019 festgelegt.

Gezielte Haushaltssteuerung über finanzpolitische Richtwerte
Die mittelfristige Steuerung der Kantonsfinanzen erfolgt über die durch den Grossen Rat alle vier Jahre festzulegenden finanzpolitischen Richtwerte. Diese Richtwerte besitzen hohe Akzeptanz und sichern in bestehender Ausgestaltung einen gesunden Kantonshaushalt. Mit der Botschaft zum Regierungsprogramm und zum Finanzplan 2021-2024 legt der Grosse Rat im Februar 2020 die neuen Richtwerte fest. Die Richtwerte sollen dabei gefestigt werden. Zugleich legt die Regierung im Zuge dieser Botschaft das geplante weitere Vorgehen zur langfristigen Sicherung des Haushalts dar. Es soll in der Folge darauf verzichtet werden, dem Grossen Rat die Eckwerte für den Start und die Ausgestaltung eines umfassenden Entlastungspakets zum Beschluss vorzulegen. Die Regierung sieht nach wie vor davon ab, ein Sparpaket auf Vorrat zu schnüren.

Beilage:
Präsentation


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail Christian.Rathgeb@dfg.gr.ch
- Urs Brasser, Finanzsekretär, Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 12, E-Mail Urs.Brasser@dfg.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden
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