Entscheid des Bundesgerichts zum Grossratswahlverfahren
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Das Majorzverfahren für die Wahl des Grossen Rats im Kanton Graubünden ist zum grossen Teil aber nicht in allen Belangen verfassungskonform.
Die Regierung wird den am 20. August 2019 eingegangenen Entscheid des Bundesgerichts näher analysieren und in der Folge das weitere Vorgehen festlegen. Klar ist aber bereits heute, dass der Entscheid eine Anpassung des derzeit geltenden Wahlsystems auf die nächsten Gesamterneuerungswahlen im Jahr 2022 erforderlich macht. In welchem Umfang und in welche Richtung ist vertieft zu prüfen. Über die Anpassung des Wahlsystems wird der Grosse Rat und letztlich das Stimmvolk entscheiden, weil dafür auch eine Änderung der Kantonsverfassung nötig sein wird.
Auskunftsperson:
Daniel Spadin, Kanzleidirektor, Standeskanzlei, Tel. 081 257 22 21, E-Mail Daniel.Spadin@staka.gr.ch
Gremium: Standeskanzlei
Quelle: dt Standeskanzlei
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