Die Regierung nimmt Stellung zu einer geplanten Verordnungsrevision des Bundes, welche unter anderem die Hof- und Weideschlachtung ermöglichen würde. Zudem spricht sie einen Kantonsbeitrag für die Restaurierung der ersten Bündner Lokomotive.
Regierung befürwortet Hof- und Weideschlachtung nur unter Vorbehalten
Die Regierung nimmt Stellung zu geplanten Änderungen des Bundes in Verordnungen des Lebensmittelrechts. Im Rahmen dieser Revision wird eine umfassende Harmonisierung mit dem EU-Recht angestrebt. Im Bereich des Lebensmittelrechts besteht ein permanenter Revisionsbedarf, weil anderenfalls neue Handelshemmnisse gegenüber der EU entstehen könnten und der Gesundheits- und Täuschungsschutz nicht mehr vollumfänglich gewährleistet wäre.
Aus diesen Gründen begrüsst die Regierung die vorgeschlagene Revision grundsätzlich. Den vorgeschlagenen Bestimmungen zur Hof- und Weideschlachtung (VSFK) stimmt sie hingegen nur mit Vorbehalten zu. Die Revision sieht vor, künftig die Hof- und Weideschlachtung zu ermöglichen. Darum fordert die Regierung zwingend Anpassungen und Ergänzungen der Bestimmungen vorzunehmen, um das Niveau insbesondere des Tierschutzes und der Hygiene vergleichbar mit demjenigen in Kleinschlachtbetrieben sicherzustellen. Ansonsten droht ein Vertrauensverlust gegenüber dem Veterinärdienst. Zudem wird dies von der Bevölkerung und den Konsumentinnen und Konsumenten erwartet, will heissen, geringere Anforderungen an diese Art der Tötung der Tiere würden nicht verstanden. Daneben müsste der grosse zusätzliche Vollzugsaufwand durch kostendeckende Gebühren vergütet werden.
Vernehmlassungen des Eidgenössischen Departements des Innern
Erste Bündner Lok wird umfassend restauriert
Die Regierung sichert dem Verein "historic RhB" für die Restaurierung der Dampflokomotive Nr. 1 "Rhätia" einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 160 000 Franken zu. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben betragen rund 938 000 Franken.
Die Dampflock Nr. 1 "Rhätia" war die allererste Lokomotive im Rollmaterialpark der Rhätischen Bahn (RhB), respektive ihrer Vorgängerin, der Landquart-Davos-Bahn. 1889 zog die "Rhätia" den Eröffnungszug von Landquart nach Klosters. Bereits 1928 wurde sie für ein zukünftiges nationales Eisenbahnmuseum zur Seite gestellt und wurde seit 1970 wieder für Dampffahrten genutzt. Es ist schweizweit einmalig, dass bei der RhB zusätzlich zur Zugmaschine mit zwei Personen- und einem Güterwagen eine vollständige Zugskomposition aus der Gründerzeit erhalten ist. Als eine der ältesten, weitgehend original erhaltenen Loks ist sie von hohem technischem, wirtschafts- sowie industriegeschichtlichem Wert und das historische Flaggschiff der Rhätischen Bahn.
Aufgrund altersbedingter technischer Schäden kann die "Rhätia" seit 2014 nicht mehr eingesetzt werden. Die nun anstehende umfassende Restaurierung wird unter bester Schonung der Originalsubstanz ausgeführt, um die 130 Jahre alte Lokomotive wieder für Jahrzehnte betriebsfähig zu machen. Die Arbeiten werden in der spezialisierten Hauptwerkstätte von den Vereinen durchgeführt, welche bereits mit dem Erhalt des historischen Rollmaterials betraut sind.
Eröffnungszug bei seiner Ankunft 1889 in Klosters
Neue Brücke für Korrektion der Safienstrasse
Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Korrektion der Safienstrasse zwischen Rütiwald und Safien Platz. Die Fahrbahnbreite auf diesem Strassenabschnitt entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Zudem weist der Strassenoberbau Schäden und damit verbundene Deformationen auf.
Das Projekt beginnt im Rütiwald und endet kurz vor dem Dorfeingang in Safien Platz. Auf den ersten rund 120 Metern erfolgt die notwendige Verbreiterung der Strasse talseitig. Die neue Linienführung quert das Lochtobel über eine neue circa 46 Meter lange Brücke. Nach der Brücke bis Projektende erfolgt die Verbreiterung grösstenteils bergseitig. Für dieses Projekt werden rund 7,9 Millionen Franken aufgewendet.
©Bundesamt für Landestopografie
Gesamterneuerung der Selvaplanastrasse bei Brusio
Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Gesamterneuerung der Selvaplanastrasse zwischen Ginet und Selvaplana. Auf dem rund 1,5 Kilometer langen Strassenabschnitt wurden seit den 1970er Jahren nur die erforderlichen Unterhaltsarbeiten durchgeführt. Entsprechend ist die Strasse heute in einem schlechten Zustand. Zudem ist aufgrund der geringen Fahrbahnbreite das Kreuzen von zwei Personenwagen beziehungsweise von Lastwagen mit Velos nicht möglich.
Mit dem genehmigten Projekt wird die Strasse nun auf 4,2 Meter verbreitert. Ebenfalls werden die Nebenstrassen, Vorplätze sowie bestehende Ein- und Ausfahrten der neuen Linienführung angepasst. Die Gesamtkosten betragen rund 4,42 Millionen Franken.
©Bundesamt für Landestopografie
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden