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In den letzten Tagen haben alle Bündner Stimmberechtigten ihre Unterlagen für die Nationalrats- und Ständeratswahlen 2019 erhalten. Die Mitglieder der beiden Kammern werden mittels verschiedener Wahlsysteme gewählt. Die Wahlzettel werden demnach unterschiedlich ausgefüllt. Aber wie geht das schon wieder und was muss ich beachten? Das neue Video der Standeskanzlei und hilfreiche Anleitungen der Bundeskanzlei helfen auf die Sprünge.

Der Bund sucht am 20. Oktober 2019 insgesamt 200 Vertreterinnen und Vertreter der Schweizer Bevölkerung für den Nationalrat. Darunter fünf Personen, welche die Meinung der Bündnerinnen und Bündner repräsentieren. Zudem sucht gleichentags der Kanton Graubünden selbst seine beiden Vertretungen im Ständerat. Egal ob links, Mitte oder rechts: Die Gewählten werden in den nächsten vier Jahren Entscheide treffen, die uns alle betreffen. Umso wichtiger, dass alle Stimmberechtigten verstehen, wie sie ihre persönlich beste Entscheidung auf Papier bringen.

Zwei Personen für Graubünden

Für die Ständeratswahlen ist in den Wahlunterlagen ein Wahlzettel mit zwei leeren Linien enthalten. Die gewünschte Kandidatin oder der gewünschte Kandidat muss mit Namen und allenfalls weiteren zu seiner eindeutigen Identifikation notwendigen Angaben auf dem Wahlzettel aufgeführt werden. Es gilt: Eine Stimme pro Kandidatin oder Kandidat. Detaillierte Informationen zum Ausfüllen des Wahlzettels für die Ständeratswahlen sind auf dem Bürgerportal ch.ch zu finden.

Die Gesamterneuerungswahlen des Nationalrats
Die fünf Bündner Sitze im Nationalrat werden nach dem Proporzsystem gewählt. Das heisst, Bündner Stimmberechtigte können aus verschiedenen Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten auswählen. In diesem Jahr stehen 100 Kandidierende auf insgesamt 20 verschiedenen Listen zur Auswahl. Wichtig ist, dass beim Wählen nur ein einziger der amtlichen Wahlzettel ausgefüllt wird. Dabei haben sie zwei Möglichkeiten: Wählen mit einem der vorgedruckten Wahlzettel der verschiedenen Parteien sowie kandidierenden Gruppierungen oder Wählen mit einem Wahlzettel ohne Vordruck (leerer Wahlzettel). In der Wahlanleitung der Bundeskanzlei ist detailliert und einfach verständlich erklärt, was beim Ausfüllen des Wahlzettels für die Nationalratswahlen zwingend zu beachten ist. Das Wichtigste voraus: Der Stimmrechtsausweis muss in jedem Fall unterschrieben werden.

Verbindungen für bessere Wahlchancen
Beim Wählen der Mitglieder des Nationalrats sind insbesondere die Listen- und Unterlistenverbindungen der Parteien und politischen Gruppierungen zu beachten. Mit diesen Verbindungen erhöhen diese ihre Wahlchancen. Das neue Video der Standeskanzlei erklärt vereinfacht, welchen Einfluss die Listenverbindungen auf das Wahlergebnis haben können.


Auskunftsperson:

Walter Frizzoni, Kanzleidirektor-Stellvertreter, Standeskanzlei Graubünden, Tel. 081 257 22 22, E-Mail Walter.Frizzoni@staka.gr.ch


Gremium: Standeskanzlei
Quelle: dt Standeskanzlei
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Was sind Listenverbindungen?