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Am 29. Oktober 2019 mussten in einem grossen Ziegenbetrieb im Puschlav 145 Ziegen wegen Paratuberkulose getötet und entsorgt werden. Seit März 2018 wurde die zu bekämpfende Tierseuche immer wieder bei einzelnen Tieren diagnostiziert.

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) hat gestützt auf die eidgenössische Tierseuchengesetzgebung die Tierseuche bekämpft, indem Tiere mit klinischen Symptomen und positivem Laborbefund getötet und entsorgt wurden. Der Infektionsdruck war schlussendlich so gross, dass als letztmögliche Massnahme die Tötung des ganzen Bestands angeordnet werden musste. Insgesamt starben in diesem Betrieb 210 Ziegen an dieser unheilbaren Krankheit.

Unheilbar und kaum sichtbar
Paratuberkulose ist eine chronische bakterielle Erkrankung und führt zu hochgradiger Abmagerung und zum Tod. An Paratuberkulose erkranken Rinder und Ziegen, seltener Schafe und Wildwiederkäuer. Es gibt keine Therapie, infizierte Tiere sind daher auszumerzen. Ob und wie die Krankheit Morbus Crohn beim Menschen mit der Paratuberkulose beim Tier zusammenhängt, ist noch nicht abschliessend bekannt. Nur ein kleiner Teil der infizierten Tiere entwickelt sichtbare Symptome und die Tiere erkranken erst im Alter von über zwei Jahren. Deshalb bleibt die Paratuberkulose oft über längere Zeit unerkannt. Der Erreger ist das Mycobacterium avium subsp. paratuberculosis (MAP). Die Infektion erfolgt vorwiegend oral über kontaminierten Kot oder über erregerhaltige Milch. Auch über Sperma wird der Erreger ausgeschieden.

Normalerweise erkranken nur einzelne ältere Tiere in einem Betrieb und entsprechend sieht auch die eidgenössische Tierseuchengesetzgebung vor, dass nur erkrankte Tiere, welche gleichzeitig klinische Symptome und einen positiven Laborbefund haben, getötet und über den Tierseuchenfond entschädigt werden. Im vorliegenden Fall war der Infektionsdruck so hoch und die Anzahl Todesfälle so gross, dass als letzte aller möglichen Massnahmen nur noch die Tötung und Entsorgung des ganzen Bestands in Frage kam.

Weitere Ansteckung im Tal unwahrscheinlich
Paratuberkulose ist keine hochansteckende Tierseuche. Der Ziegenbetrieb hatte in den letzten Jahren kaum Tierverkehr und sömmerte seine Ziegen auch nicht zusammen mit anderen Betrieben. Zudem wurde im letzten Jahr keine Milch in Verkehr gebracht. Die Wahrscheinlichkeit, dass andere Ziegenbetriebe im Tal angesteckt wurden, ist in der Folge gering. Das ALT intensiviert die Überwachung und Fleischkontrolle. Zudem werden praktizierende Tierärzte/Tierärztinnen und Tierhalter/Tierhalterinnen in der Region sensibilisiert.

Neben Mitarbeitenden des ALT und dem örtlichen Tierarzt standen auch 15 Zivilschutz-Seuchenwehrpioniere des Amts für Militär und Zivilschutz während drei Tagen im Einsatz, um den Bestand zu räumen und die Stallungen zu reinigen und desinfizieren.

Schweizweit aussergewöhnlich
Gemäss Statistik des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gibt es in der Schweiz jährlich maximal 10 Fälle von Paratuberkulose bei Ziegen. Es handelt sich aber immer um einzelne Tiere, welche erkranken und sterben oder getötet werden müssen. Ein Fall dieses Ausmasses ist sehr aussergewöhnlich. Aus diesem Grunde arbeitet das ALT in diesem Seuchenfall eng mit den universitären Instituten zusammen und hat weiterführende Untersuchungen von ausgewählten Kadavern in Auftrag gegeben.

Fotobeilagen:
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Auskunftsperson:
Giochen Bearth, Kantonstierarzt, Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Tel. 081 257 24 11, E-Mail Giochen.Bearth@alt.gr.ch


Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
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