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Die Regierung nimmt den Bericht zur Kenntnis, den Dr. Andreas Brunner in ihrem Auftrag zu den Ereignissen in Sachen AQ erstellt hat. Der Bericht bezieht sich auf die genannten Geschehnisse im Unterengadin. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie die Arbeit der Behörden optimiert werden kann. Die Regierung präsentiert der Öffentlichkeit die Massnahmen, mit denen die Handlungsempfehlungen des Berichts umgesetzt werden.

Im April 2018 wurden in der medialen Berichterstattung bezüglich AQ teils neue, erhebliche Anschuldigungen zu den Ereignissen rund um den 15. Juni 2017 erhoben. Im Anschluss an diese Vorwürfe beauftragte die Regierung Andreas Brunner, ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, als unabhängigen, ausserkantonalen Fachmann mit den administrativen Abklärungen der Vorfälle vom 15. Juni 2017. Daneben waren auch die Vorfälle vom 19. Dezember 2016 und 17. November 2017 in die Abklärungen einzubeziehen. Es waren die Rollen sämtlicher Beteiligten aus dem Verantwortungsbereich des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit zu klären und der Sachverhalt auf seine Gesetzmässigkeit, die Übereinstimmung mit internen Weisungen etc. und insbesondere die Verhältnismässigkeit zu prüfen.

Andreas Brunner bilanziert, dass der Rechtsstaat besonders im Umgang mit schwierigeren Menschen auf dem Prüfstand stehe. Er führt in seinem Bericht aus, dass Vertreterinnen und Vertreter von staatlichen Institutionen im Umgang mit solchen Menschen besonders gefordert seien. Gemäss Brunner wurden in den vorliegend zu klärenden Geschehnissen im besagten Zeitraum den rechtsstaatlichen Grundsätzen, unvoreingenommen, korrekt und verhältnismässig zu handeln, nur teil- oder ansatzweise Beachtung geschenkt.

19 Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Arbeit der Behörden
Andreas Brunner listet in seinem Bericht 19 Handlungsempfehlungen auf. Sie befassen sich mit Struktur, Organisation, Abläufen und Aufsicht bei der Polizei und anderen involvierten Behörden wie KESB, Sozialdienst und Amtsarzt. Brunner empfiehlt unter anderem:

  • Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements
  • Verbesserung der Dokumentation
  • Sensibilisierung und Schulung der Polizeioffiziere in Kontroll- und Führungsfragen der Polizei
  • Überprüfung der Standards für Verfahrenseröffnungen und Einführung von institutionalisierten Vorverfahren bei der KESB
  • Schulung der Amtsärzte hinsichtlich Fürsorgerischer Unterbringungen

Regierung bedauert Handeln und präsentiert Massnahmen
Die Regierung hat den Bericht von Andreas Brunner analysiert und nimmt ihn zur Kenntnis. Die Regierung bedauert, dass im Umgang mit AQ nicht alle Institutionen, welche im Bericht erwähnt werden, in allen Belangen vollumfänglich korrekt gehandelt haben. Für die Regierung war es unabdingbar, dass man die Vorwürfe kritisch geprüft und mögliche Handlungsempfehlungen formuliert hat. Sie wertet positiv, dass die administrative Aufarbeitung der Geschehnisse nun abgeschlossen ist und kein Hinweis für einen Zusammenhang der Vorfälle mit den Kartellabsprachen im Baugewerbe festgestellt wurde. Die Regierung begrüsst, dass die Fakten auf dem Tisch liegen und richtet nun den Fokus darauf, wo sie und die Mitarbeitenden ihre Arbeit optimieren können. Die Regierung stellt deshalb ein Paket von Massnahmen vor, die teilweise schon umgesetzt oder in Umsetzung sind. Der Bericht bestätigt, dass die bereits ergriffenen Massnahmen richtig sind:

  • Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements (Bestandteil des Regierungsprogramms 2021-2024)
  • Konzept für die Einführung der Software "Octagon" für Gefährdungserkennung als erste Sofortmassnahme für ein kantonales Bedrohungsmanagement (Umsetzung bis Ende 2020)
  • Neue Kommandoorganisation per 1. Mai 2019 (Reorganisation und Verstärkung der Kantonspolizei auf Kommandoebene)
  • Verstärkung der Wirkungskontrolle von Aus- und Weiterbildung innerhalb der Polizei auf allen Stufen (u.a. Einstellung Fachverantwortlicher Aus- und Weiterbildung; in Umsetzung seit Ende 2017)
  • Stopp des Transports von Personen durch die Interventionseinheit der Polizei bei Fürsorgerischen Unterbringungen (seit Mai 2018)
  • Weitergehende Situationsanalyse der Kantonspolizei betreffend der im Bericht genannten Schwachstellen (bis Frühjahr 2020)
  • Verbesserung der Dokumentation bei der KESB (bereits seit Ende 2018)
  • Abklärungen von Schulungsmöglichkeiten für Amtsärzte (laufen)

Lehren gezogen - Bündner Regierung spricht Vertrauen aus
Die Regierung bedankt sich bei Andreas Brunner für die kritische Beurteilung der Ereignisse und die Empfehlungen im Bericht. Sowohl bei der KESB als auch unter der Leitung des Polizeikommandanten seien in den letzten Monaten und Jahren bereits wichtige Optimierungen erkannt, initiiert und vorangetrieben worden. Die Empfehlungen aus dem Bericht würden diese bestätigen und ergänzen. Die Verantwortlichen haben bewiesen, dass sie die nötigen Lehren gezogen haben und gewillt sind, Optimierungen vorzunehmen. Die Regierung spricht deshalb den Institutionen sowie ihren Führungspersonen und den Mitarbeitenden das Vertrauen aus. Es liege nun am Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit und weiteren im Bericht genannten Stellen, die Empfehlungen umzusetzen und die Wirkung zu kontrollieren.


Auskunftspersonen:

- Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch
- Dr. Andreas Brunner, Verfasser Bericht, E-Mail and-brunner@bluewin.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Regierung
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