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Die Südostschweiz berichtet in ihrer Ausgabe vom 22. Januar 2020 über Vorkommnisse am Kantonsgericht. In diesem Zusammenhang möchte die Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) über ihre Aufgaben und Kompetenzen informieren.


Die KJS ist mit der Aufsicht über die oberen kantonalen Gerichte betraut. Die KJS weist auf Folgendes hin:

  1. Die Aufsicht und Oberaufsicht über die Gerichte bezieht sich einzig auf die Geschäftsführung und die Justizverwaltung.
  2. Gegen ordnungswidrige Zustände schreitet die KJS von Amtes wegen oder auf Beschwerde hin ein (Art. 63 des Gerichtsorganisationsgesetzes [GOG]).
  3. Gemäss Art. 64 kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach Durchführung einer allfälligen Untersuchung und Anhörung der betroffenen Person je nach der Schwere des Verschuldens folgende Disziplinarmassnahmen verhängen:
    a) Verweis;
    b) Busse bis zu 10 000 Franken;
    c) Amtseinstellung bis zu einer Dauer von sechs Monaten;
    d) Amtsenthebung.
  4. Die Frage, ob Ordnungswidrigkeiten vorliegen, ist Gegenstand von derzeitigen Abklärungen der KJS. Diese sind unter Einhaltung der Parteirechte und Beachtung der gesetzlichen Vorgaben unverzüglich, d.h. nach Kenntnisnahme der Vorwürfe, an die Hand genommen worden. Zu den laufenden Abklärungen darf sich die Kommission aufgrund des Amtsgeheimnisses weder in Bezug auf involvierte Personen noch auf inhaltliche Fragen weiter äussern.
  5. Die Öffentlichkeit kann sich darauf verlassen, dass die KJS die notwendigen Massnahmen, in der erforderlichen Gründlichkeit und mit der gebotenen Geschwindigkeit bereits ergriffen hat und weiterhin ergreifen wird.
  6. Wichtig: Der eigentliche Entscheid über die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens liegt beim Grossen Rat. Die KJS kann lediglich entsprechende Anträge stellen. Sie hat dies bis heute nicht getan. Demzufolge kann nicht von einem laufenden oder eingeleiteten Amtsenthebungsverfahren gesprochen werden.
  7. Wir bitten um Verständnis, dass die KJS in Anbetracht des Amtsgeheimnisses ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten informieren darf. Wir wollen in diesem rechtlich vorgegebenen Rahmen eine transparente Kommunikation gewährleisten.


Auskunftsperson:
Ilario Bondolfi Präsident der Kommission für Justiz und Sicherheit, Tel. 081 257 01 83


Gremium: Kommission für Justiz und Sicherheit
Quelle: dt Kommission für Justiz und Sicherheit
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