Die Regierung hat die Botschaft zum Kulturförderungskonzept Graubünden zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Das erstmals vorliegende Kulturförderungskonzept legt die Ziele und Schwerpunkte der kantonalen Kulturpolitik für die Jahre 2021 bis 2024 fest und formuliert Massnahmen, um diese zu erreichen. Der Grosse Rat wird in der Aprilsession 2020 darüber befinden.
In der Februarsession 2017 hat der Grosse Rat das neue Kulturförderungsgesetz verabschiedet, welches zusammen mit der entsprechenden Verordnung am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Das Gesetz und die entsprechende Verordnung formulieren Zweck und Ziele der kantonalen Kulturpolitik. Einerseits legen sie die staatlichen Aufgaben in der Kulturförderung, -pflege und -vermittlung fest und andererseits die Rahmenbedingungen, innerhalb welcher sich das vielfältige Kulturschaffen, die Teilhabe einer breiten Bevölkerung am kulturellen Leben sowie die Pflege und die Vermittlung des Kulturerbes entfalten können. Im Kulturförderungsgesetz wird auch explizit ein umfassendes Konzept zur Förderung der Kultur in Graubünden erwähnt, welches der Grosse Rat auf Antrag der Regierung alle vier Jahre beschliesst. Das erste Kulturförderungskonzept für die Jahre 2021-2024 liegt nun vor.
Konzeptentwicklung
Die Verfassung des Kantons Graubünden, das Kulturförderungsgesetz sowie die Kulturförderungsverordnung geben dem Kulturförderungskonzept inhaltlich den Handlungsrahmen vor. Das Konzept basiert auf den Gegebenheiten der Kulturlandschaft im Kanton Graubünden und den Erfahrungen im Bereich der Kulturförderung seit Inkrafttreten des ersten Kulturförderungsgesetzes. Im Weiteren nimmt es auch die gesellschaftlichen, demografischen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen ins Blickfeld. Es wurde unter Einbezug der kulturellen Organisationen Graubündens und der Kulturkommission von Frühling 2018 bis Spätherbst 2019 erarbeitet.
Förderschwerpunkte
Das Kulturförderungskonzept Graubünden stellt die aktuelle Situation in den verschiedenen Bereichen der kantonalen Kulturförderung dar, definiert konkrete Schwerpunkte für die drei Handlungsfelder Kulturförderung, Kulturpflege sowie Kulturvermittlung innerhalb der nächsten vier Jahre und zeigt konkrete Massnahmen zur Erreichung dieser Schwerpunkte auf. All dies immer unter Berücksichtigung der Zusammenarbeit zwischen Kanton, Regionen, Gemeinden und Privaten sowie der Förderbereiche gemäss Kulturförderungsgesetz. Nachdem bislang keine Jahresberichte zur Kulturförderung im Kanton vorlagen, ist die Auslegeordnung in der Botschaft detailliert ausgefallen. Die erarbeitete Dokumentation findet sich zusammengefasst im Botschaftstext, in den Anhängen sowie auf der Website der Kulturförderung Graubünden.
Beilage:
Botschaft
Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Jon Domenic Parolini, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail
Jondomenic.Parolini@ekud.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei