Die Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung will die Regierung die Regionalentwicklung stärken. Dazu soll das Regionalmanagement neu konzipiert werden. Das übergeordnete Ziel der Neukonzeption ist das Auslösen regionalwirtschaftlicher Impulse zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und der ansässigen Unternehmen, zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den Regionen, sowie zur Steigerung der Wertschöpfung.
Die Regionen des Kantons Graubünden verfügen über eine Vielzahl an wirtschaftlichen Potenzialen. Die Regionalentwicklung ist aufgrund des gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Wandels gleichzeitig mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Diese Ausgangslage erfordert für das Regionalmanagement einen höheren Ressourceneinsatz seitens des Kantons und der Regionen und mehr Handlungsspielraum für die Regionen.
Neue gesetzliche Grundlage bringt mehr Handlungsspielraum
Die Finanzierung des Regionalmanagements soll künftig auf dem Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (GWE) basieren. Damit erhalten die Regionalentwicklerinnen und Regionalentwickler mehr Hanldungsspielraum. Heute werden die Regionalentwicklungsstellen je zur Hälfte von Bund und Kanton über die Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP) finanziert, was die Regionen ins enge Korsett der Bundesvorgaben zwängt. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage im GWE können durch ein breiteres Projekt- und Themenportfolio mehr regionalwirtschaftliche Impulse gesetzt werden.
Da die vorgeschlagene Neukonzeption des Regionalmanagements über den Geltungsbereich der NRP hinausgeht, ist auch die Finanzierung entsprechend anzupassen. Der Kanton soll künftig einen jährlichen Beitrag an die Personalkosten der Regionalentwicklerinnen und Regionalentwickler von maximal 50 Prozent je Region leisten können. Zur Umsetzung des neuen Konzepts soll ein jährlicher Beitrag von maximal 875 000 Franken seitens des Kantons zur Verfügung gestellt werden, was dem Umfang des bisherigen Beitrags von Bund und Kanton im Rahmen der NRP an das Regionalmanagement entspricht. Voraussetzung für den kantonalen Beitrag an die jeweilige Region ist das Vorliegen einer regionalen Standortentwicklungsstrategie, welche durch den Kanton genehmigt wurde.
Verantwortung für die Regionalentwicklung bleibt bei den regionalen Trägerschaften
Die Region beziehungsweise die regionale Trägerschaft hat für einen Äquivalenzbeitrag in der Höhe des kantonalen Beitrags aufzukommen. Damit wird auch ein klares Zeichen gesetzt, dass die Verantwortung zur Regionalentwicklung in erster Linie bei den Gemeinden, welche sich in regionalen Trägerschaften organisieren, verbleibt. Damit wird diesem grossen Bedürfnis, das die Gemeinden und Regionen im Rahmen der Vernehmlassung äusserten, Rechnung getragen.
Weiter soll der Kanton die regionalen Trägerschaften künftig stärker in der Erarbeitung von Studien und Konzepten unterstützen können, die zur Umsetzung der regionalen Standortentwicklungsstrategie dienen. Neu soll der Kanton solche Vorleistungen von öffentlichen Trägerschaften über den Förderbereich der NRP hinaus mit höheren Beiträgen von bis zu 50 Prozent der Kosten fördern können.
Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Junisession 2020 beraten.
Beilage:
Botschaft
Auskunftsperson:
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales