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Die bisherigen Schutzmassnahmen zeigen Wirkung. Daher gilt: Jetzt nicht nachlassen und weiterhin Abstand halten und Hände waschen. Bestimmte Betriebe dürfen ab Montag öffnen. Spitäler und Kliniken können unter Auflagen wieder Wahleingriffe vornehmen. Es muss aber in jedem Fall zwingend ein Schutzkonzept vorliegen.

Am kommenden Montag, 27. April beginnt die erste Phase einer leichten Lockerung. Dabei wird es beispielsweise Betrieben mit personenbezogenen Dienstleistungen oder Bau- und Gartenfachmärkten wieder gestattet, ihre Türen zu öffnen. Dies immer unter der Voraussetzung, dass ein Schutzkonzept vorliegt.

Die Regierung begrüsst, dass der Bundesrat ab dem kommenden Montag mit einem ersten Schritt zur Normalität zurückkehren möchte. Bleibt der Anstieg der Fallzahlen moderat, sind weitere Lockerungsschritte für die Wirtschaft und allenfalls den Bündner Tourismus in naher Zukunft möglich, sofern der Bund dies zulässt. Für die Planung der Sommersaison sind sowohl die Leistungsträger im Tourismus jedoch auch die Gäste auf die Nennung eines möglichen Zeitraums für die Öffnung der touristischen Angebote angewiesen. Dies schafft Sicherheit und ermöglicht die Konkretisierung der Angebote der Leistungsträger und erlaubt den Gästen den Sommerurlaub zu planen.

Teilweise Normalisierung in Spitälern, Kliniken und Pflegeheimen
In den auf der Spitalliste aufgeführten Bündner Spitälern und Kliniken dürfen ab dem 27. April nicht dringliche und ambulante Eingriffe unter bestimmten Voraussetzungen wieder durchgeführt werden. Dazu ist jedoch ein gemeinsames Konzept der Bündner Spitäler erforderlich, das unter anderem gewährt, dass jederzeit genügend Spitalbetten für COVID-Patienten garantiert sind. Spitalbesuche sind abgesehen von Ausnahmefällen weiterhin nicht möglich.
Besuche in Alters- und Pflegeheimen sowie in Wohneinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen hingegen sind unter bestimmten Umständen und der Einhaltung der Hygienemassnahmen möglich. Die Verantwortung für den Entscheid liegt bei der Institution.

Mehr Tests für Personen mit Symptomen
Neu können bei allen Personen mit Symptomen Rachen-Nasen-Abstriche gemacht werden, um das Virus nachzuweisen. Bis anhin waren diese Tests auf die Risikogruppen beschränkt. Wer Krankheitssymptome wie Fieber und Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen oder Verlust des Geruchs- und Geschmacksinn aufweist, soll sich selbst isolieren und telefonisch eine Ärztin oder einen Arzt kontaktieren.

Die wirkungsvollsten Schutzmassnahmen gegen die Ausbreitung des Virus sind weiterhin Abstand halten und Hände waschen. Auch beim nun anstehenden ersten Öffnungsschritt bleiben diese Massnahmen wie auch das Verbot von Gruppen mit mehr als 5 Personen zentral. Ein Wiederanstieg der Fallzahlen würde auch die nächsten Lockerungsschritte und eine allfällige mögliche touristische Sommersaison akut gefährden.

Viele freiwillige Zivilschützer im Einsatz
Mindestens 514 Personen leisteten seit Beginn der Krise für den Zivilschutz insgesamt 4029 Diensttage. 115 Angehörige des Zivilschutzes haben ihren Einsatz entweder freiwillig angetreten oder ihren Dienst freiwillig verlängert. Die Angehörigen des Zivilschutzes waren vor allem in Spitälern und Heimen bei der Zutrittskontrolle im Einsatz, aber auch bei der Auslieferung von Mahlzeiten. Gegenwärtig sind in verschiedenen Bereichen 132 Angehörige des Zivilschutzes im Einsatz.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01, E-Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch
- Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01, E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


Gremium: Standeskanzlei
Quelle: dt Standeskanzlei

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