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Am 30. April 2020 hat die Regierung entschieden, dieses Jahr an den Gymnasien und wenn möglich auch an den Fachmittelschulen nur schriftliche Abschlussprüfungen durchzuführen. Aufgrund des Beschlusses der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vom 5. Mai 2020 kann nun definitiv auf mündliche Prüfungen an den Fachmittelschulen verzichtet werden. Deshalb können jetzt auch die Bestimmungen zur Berechnung der Abschlussnoten für Gymnasien und Fachmittelschulen unter Berücksichtigung der besonderen Ausbildungssituation im Schuljahr 2019/20 bekannt gegeben werden.

Mit Regierungsbeschluss vom 30. April 2020 war für die bündnerischen Gymnasien klar, dass ausschliesslich schriftliche Maturitätsprüfungen stattfinden. Demgegenüber konnte für die Fachmittelschulen zu diesem Zeitpunkt infolge eines ausstehenden Beschlusses der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) noch nicht vorbehaltlos entschieden werden, ob an den Abschlussprüfungen nur schriftlich oder auch mündlich geprüft wird.

Entscheid der EDK für Fachmittelschulen
Mit Entscheid der EDK vom 5. Mai 2020 liegt nun die Grundlage vor, um auch an den Fachmittelschulen definitiv auf mündliche Abschlussprüfungen verzichten zu können. Anders verhält es sich bei der Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik. Hier hat die EDK entschieden, dass die Abschlussprüfungen im Berufsfeld Pädagogik im ordentlichen Verfahren unter Einhaltung der empfohlenen Schutzmassnahmen des Bundes durchzuführen sind. Dies gilt auch für den Vorkurs der Pädagogischen Hochschule Graubünden.

Gewichtung in der Berechnung der Abschlussnote wird angepasst
Um sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Gymnasien und Fachmittelschulen aufgrund des Verzichts auf mündliche Prüfungen in der gegenwärtigen besonderen Ausbildungssituation nicht benachteiligt werden, wird bei der Berechnung der Abschlussnoten die Gewichtung angepasst. In den schriftlichen Prüfungsfächern wird die Zeugnisnote des zweiten Semesters des jeweiligen Fachs in die Berechnung der Note der Abschlussprüfung einbezogen. Die Note der Abschlussprüfung, welche 50 Prozent der Abschlussnote ausmacht, ergibt sich je zur Hälfte aus der Note der schriftlichen Abschlussprüfung und der Note des Zeugnisses des zweiten Semesters des laufenden Schuljahres im jeweiligen Fach. Als Erfahrungsnote, welche ebenfalls 50 Prozent der Abschlussnote ausmacht, gilt die Note des Zeugnisses des ersten Semesters des laufenden Schuljahres. Somit wird für die Abschlussnote an den Gymnasien und den Fachmittelschulen die Zeugnisnote des ersten Semesters zu 50 Prozent, die Zeugnisnote des zweiten Semesters zu 25 Prozent und die schriftliche Abschlussprüfung zu 25 Prozent gewichtet. In den Fächern ohne Abschlussprüfung zählen die Zeugnisnoten des ersten Semesters zu zwei Dritteln und diejenigen des zweiten Semesters zu einem Drittel für die Abschlussnoten.

Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Jon Domenic Parolini, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. +41 81 257 27 01, E-Mail Jondomenic.Parolini@ekud.gr.ch


Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
Quelle: dt Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement

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