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Die Regierung gibt den Entwurf für eine Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes für die Vernehmlassung frei. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Bündner Gerichte durch die Zuwahl ausserordentlicher Richterinnen und Richter befristet zu verstärken.

Das Bündner Recht kennt derzeit keinen Mechanismus, der die vorübergehende Aufstockung der Richterstellen am Kantons- oder Verwaltungsgericht erlaubt, wenn eine Richterin oder ein Richter voraussichtlich während mehrerer Monate ausfällt oder die Geschäftslast ausserordentlich hoch ist. Der Grosse Rat hat in der Junisession 2019 die Regierung beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, um diese Gesetzeslücke zu schliessen.

Voraussetzungen der Zuwahl von ausserordentlichen Richterinnen und Richtern
Die Zuwahl von ausserordentlichen Richterinnen oder Richtern ist ein ausserordentliches Instrument. Es dient dazu, einen vorübergehenden Mehrbedarf an Richterinnen beziehungsweise Richtern an den Bündner Gerichten zu decken. Eine solche Zuwahl soll nach dem Vorschlag der Regierung einerseits möglich sein, wenn eine Richterin oder ein Richter infolge der Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder aus anderen persönlichen Gründen voraussichtlich für mehrere Monate an der Ausübung des Amtes gehindert ist. Andererseits sollen ausserordentliche Richterinnen und Richter für höchstens zwei Jahre gewählt werden können, wenn ein Gericht ansonsten nicht mehr in der Lage ist, Rechtsstreitigkeiten innert angemessener Frist zu erledigen, oder ein solcher Zustand infolge einer ausserordentlichen Zunahme der Geschäftslast einzutreten droht.

Durch das Instrument der Zuwahl sollen die Bündner Gerichte demnach befähigt werden, die ihnen zugewiesene Rechtsprechungsfunktion auch in Ausnahmesituationen innert angemessener Frist und in der gesetzlich vorgesehenen Zusammensetzung zu erfüllen. Die Zuwahl ausserordentlicher Richterinnen und Richter dient folglich der Verwirklichung fundamentaler Verfahrensgarantien.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 10. Juni 2020 bis zum 10. September 2020. Die Unterlagen dazu sind auf den Webseiten des Kantons oder des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit abrufbar. Ausserdem können sie beim Departement telefonisch (Tel. +41 81 257 25 16) bestellt werden.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01, E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

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