Mit zusätzlichen Personalressourcen und definierten Abläufen wird sichergestellt, dass der Kanton die Aufgaben, welche im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen, effizient und für alle Beteiligten, insbesondere für die Bevölkerung und die Wirtschaft, erfüllen kann. Zu diesem Zweck wird dem Gesundheitsamt Graubünden eine neue Abteilung angegliedert.
Mit der Zurückstufung auf die besondere Lage durch den Bundesrat vom 22. Juni 2020 wurden die Kantone mit dem Vollzug von Massnahmen zur Eindämmung der COVID‑19‑Epidemie verpflichtet. So beispielsweise mit der Vergabe von Ausnahmebewilligungen für Veranstaltungen, der Meldestelle für einreisende Personen aus dem Ausland oder der Durchführung des Contact Tracing. Zudem können die Kantone auch weitergehende Massnahmen beschliessen, wie etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Schaffung einer COVID‑19‑Abteilung beim Gesundheitsamt
Um die vom Bund übertragenen sowie in der Zuständigkeit des Kantons liegenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Coronavirus längerfristig bewältigen zu können, hat der Kanton – in der besonderen Lage des Bundes und der daraus resultierenden normalen Lage im Kanton Graubünden – eine entsprechende Organisation unter der Leitung des Gesundheitsamts beschlossen. Dazu wird eine eigentliche COVID‑19‑Abteilung beim Gesundheitsamt geschaffen, welche mit Fachpersonen aus den Bereichen Organisation, Gesundheit, Recht und Kommunikation besetzt ist.
Die Finanzierung der zusätzlichen Lohnsummen erfolgt im Jahr 2020 über eine Umlagerung nicht beanspruchter Lohnbudgets in Dienststellen der kantonalen Verwaltung. Für die Jahre 2021 und 2022 wird dem Grossen Rat ein entsprechender Verpflichtungskredit beantragt.
Die neue COVID‑19‑Abteilung des Gesundheitsamts wird Anfang September die Räumlichkeiten des Amts für Jagd und Fischerei an der Loestrasse 14/16 übernehmen und vorerst 16 Arbeitsplätze einrichten, welche für das Contact Tracing oder übrige COVID‑19 Arbeiten genutzt werden.
Grossveranstaltungen und Maskenpflicht diskutiert
Auf Antrag des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) hat die Regierung diskutiert, unter welchen Voraussetzungen Grossveranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden allenfalls wieder zuzulassen sind. Ebenfalls diskutiert wurde die Ausweitung der Maskenpflicht auf öffentlich zugängliche Räume, wie z.B. Restaurants, Einkaufsläden oder Postschalter. Beschlüsse wurden noch keine gefasst. Diese hängen von der weiteren Entwicklung der Fallzahlen ab. Wenn immer möglich sollen weitere Massnahmen mit den Ostschweizer Kantonen koordiniert werden.
Derzeit sind im Kanton Graubünden 28 Personen in Insolation und 69 Personen in Quarantäne. Eine Person befindet sich in Spitalpflege. Die Zahlen können täglich stark schwanken.
Auskunftspersonen:
- Peter Peyer, Regierungsrat, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01, E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch
- Rudolf Leuthold, Leiter Gesundheitsamt, Tel. +41 81 257 26 41, E‑Mail Rudolf.Leuthold@san.gr.ch
Gremium: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit