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Die Regierung hat die Ausgleichsbeiträge für das Jahr 2021 der 101 Bündner Gemeinden sowie den Lastenausgleich Soziales 2019 festgelegt. Insgesamt werden Beiträge von rund 60,9 Millionen Franken bereitgestellt.

Das massgebende Ressourcenpotenzial (RP) für das Ausgleichsjahr 2021 ist über alle Gemeinden um 25,8 Millionen Franken auf 813,1 Millionen Franken gestiegen (+3,3 Prozent). Die Steuern der natürlichen Personen (Einkommens- und Vermögenssteuern sowie Quellensteuern) erhöhten sich um insgesamt 14,0 Millionen Franken, die Steuern der juristischen Personen (Gewinn- und Kapitalsteuern) stiegen um 4,8 Millionen Franken, die Wasserzinsen (inkl. Abgeltungsleistungen) fielen 3,7 Millionen Franken höher aus und die Grund- und Liegenschaftensteuern stiegen um 3,3 Millionen Franken. Das durchschnittliche RP pro massgebende Person des Kantons beträgt 3909 Franken (Vorjahr: 3798 Franken). Bei gleichbleibenden Einnahmen und einer unveränderten massgebenden Personenzahl sinkt somit der RP-Index einer Gemeinde gegenüber dem Vorjahr. Die Spanne beim RP-Index steigt und reicht von der aktuell schwächsten Gemeinde Furna mit 34 Punkten (2020: 34 Punkte) bis zur stärksten Gemeinde Ferrera mit 532 Punkten (2020: 508 Punkte).

Rund 33,1 Millionen Franken aus dem Ressourcenausgleich
Im Zusammenhang mit der vom Grossen Rat in der Augustsession 2019 beschlossenen Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden zur Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (Umsetzung STAF; Botschaft, Heft Nr. 3/2019-2020, S. 69 ff.) wird der kantonale Beitrag an den Ressourcenausgleich im 2021 um knapp 7,0 Millionen Franken erhöht. In diesem Umfang werden die Gemeinden entlastet und an den Mehreinnahmen des Kantons aus der direkten Bundessteuer (STAF-bedingte Erhöhung des Kantonsanteils von 17 % auf 21,2 %) beteiligt. Um diese zusätzlichen Mittel aus der STAF vorgabekonform zu berücksichtigen, ist für das Jahr 2021 der Abschöpfungssatz auf das gesetzliche Minimum von 15,0 Prozent zu reduzieren und die Mindestausstattung auf 73,6 Prozent des kantonalen Durchschnitts anzuheben. Die Regierung wird dem Grossen Rat im Rahmen des Budgets 2021 die entsprechenden Parameter beantragen. Es erhalten 61 Gemeinden rund 33,1 Millionen Franken aus dem Ressourcenausgleich. Dies wird durch die 39 ressourcenstarken Gemeinden mit 18,6 Millionen Franken sowie durch den Kanton mit rund 14,5 Millionen Franken finanziert.

Gleichbleibender Betrag aus dem Gebirgs- und Schullastenausgleich
Aus dem Gebirgs- und Schullastenausgleich erhalten die 42 berechtigten Gemeinden wie im Vorjahr total 24 Millionen Franken. Diese Mittel werden gänzlich vom Kanton zur Verfügung gestellt. Den grössten Beitrag erhält mit 2,0 Millionen Franken die Gemeinde Davos.

23 Gemeinden erhalten Beiträge aus dem Lastenausgleich Soziales
Der Kanton gewährt den Gemeinden, die im Bereich der materiellen Sozialhilfe überdurchschnittlich stark belastet sind, einen Ausgleich. Dieser bemisst sich an den Nettoaufwendungen der Gemeinden im Verhältnis zu ihrem Ressourcenpotenzial. Die Ausgleichsbeiträge werden auf Gesuch der Gemeinden hin jeweils im Folgejahr festgelegt. Nach der Basisprüfung werden für das vergangene Jahr 2019 23 Gemeinden Beiträge von insgesamt 3,3 Millionen Franken aus dem Lastenausgleich Soziales ausgerichtet. Der Löwenanteil entfällt mit 2,2 Millionen Franken auf die Stadt Chur.

Die Regierung kann einer Gemeinde im Rahmen des Individuellen Härteausgleichs für besondere Lasten (ILA) einen Sonderbeitrag gewähren, wenn die Gemeinde nachweist, dass sie durch ausserordentliche Verhältnisse oder Ereignisse übermässig belastet wird. Für das Jahr 2021 soll der Betrag von 0,5 Millionen Franken ins Budget aufgenommen werden.

Der Grosse Rat wird die Eckwerte für den Ressourcenausgleich 2021 sowie das Gesamtvolumen 2021 für den Gebirgs- und Schullastenausgleich und den individuellen Härteausgleich für besondere Lasten mit dem Budget 2021 abschliessend festlegen.


Beilagen:
- Tabelle Finanzausgleich 2021 (RA und GLA) pro Gemeinde
- Grafik Ressourcenausgleich pro Person: Vergleich 2021/2020
- Grafik Verteilung Gemeinden nach RP-Index 2021 und 2020
- Grafik Verteilung GLA nach Regionen 2021
- Tabelle Lastenausgleich Soziales 2019 pro Gemeinde


Auskunftspersonen:
- Regierungspräsident Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 01, E-Mail Christian.Rathgeb@dfg.gr.ch (telefonisch erreichbar am Nachmittag)
- Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden, Tel. +41 81 257 23 81, E-Mail Thomas.Kollegger@afg.gr.ch 


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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