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Die laufenden Arbeiten der Gesamtmelioration Disentis/Mustér am Güterweg Disla–Madernal (historischer Verkehrsweg) standen in den letzten Wochen öffentlich in der Kritik. Anlässlich einer Begehung des Amts für Landwirtschaft und Geoinformation zusammen mit der Bauherrschaft sowie den zuständigen Fachstellen des Bundes und des Kantons wurde festgestellt, dass die Arbeiten gemäss der rechtskräftigen Projektgenehmigung unter Einhaltung aller Auflagen ausgeführt werden. Damit können die Bauarbeiten wie geplant fortgeführt werden.

Im Rahmen der laufenden Gesamtmelioration Disentis/Mustér soll der historische Verkehrsweg Disla–Madernal einerseits wieder einer sicheren landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Andrerseits sind die wertvollen Elemente wie Trockenmauern und Hecken, welche aktuell dem Verfall ausgesetzt sind, wieder instand zu stellen und zu pflegen. Damit wird das Bild vor Ort erhalten und die historische Bausubstanz gerettet. Entsprechend wurden in der Projektgenehmigung vom 16. April 2018 umfangreiche Auflagen formuliert.

Anfangs August 2020 wurde von verschiedenen Privatpersonen und Organisationen Kritik am Ausbau des Güterwegs geäussert. So wurde anhand von Fotos geltend gemacht, dass zwingende Auflagen in der Projektgenehmigung missachtet würden und die nötige Sorgfalt zum Schutz der Elemente des historischen Verkehrswegs nicht aufgebracht werde.

Arbeiten entsprechen Projektgenehmigung
Im Rahmen der Aufsichtsfunktion des Amts für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) für die Ausführung von Meliorationsarbeiten erfolgte in Absprache mit der Bauherrschaft am 5. August 2020 eine Baustellenbesichtigung, wobei sich bestätigte, dass der fragliche Wegabschnitt bisher noch gar nicht tangiert wurde. Die Bauarbeiten ruhten ferienhalber. Am 17. August 2020, noch vor Wiederaufnahme der Bauarbeiten, fand eine weitere Begehung mit allen dafür zuständigen Fachstellen auf Kantons- und Bundesebene statt. Dabei wurde festgestellt, dass die bisherigen Arbeiten gemäss der Projektgenehmigung und den dort enthaltenen, sehr detaillierten Auflagen ausgeführt werden. Das geplante Vorgehen zur Erhaltung der Trockenmauern entspricht der Projektgenehmigung. So werden die geplanten Massnahmen eng durch die kantonale Denkmalpflege, die Umweltbaubegleitung, die Projektleitung und das ALG begleitet. Das für die historischen Verkehrswege zuständige Bundesamt für Strassen (ASTRA) wird ebenfalls in die Umsetzung vor Ort einbezogen.

Die Bauherrschaft und die Behörden sind sich der Bedeutung des Wegs sehr bewusst und setzen das Projekt mit entsprechender Sorgfalt um.

Aufgrund dieser Feststellungen ist das ALG in Übereinkunft mit der Delegation der Bundes- und Kantonsvertreter zum Schluss gelangt, dass keine Korrekturmassnahmen nötig sind und die Arbeiten planmässig und wie vorgesehen gemäss der Projektgenehmigung und der dortigen Auflagen weitergeführt werden können.


Auskunftsperson:
Daniel Buschauer, Leiter des Amts für Landwirtschaft und Geoinformation, Tel. +41 81 257 24 31, E-Mail Daniel.Buschauer@alg.gr.ch (telefonisch erreichbar zwischen 14 bis 15 Uhr)


Quelle: dt Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Gremium: Amt für Landwirtschaft und Geoinformation

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