Regierungsmitteilung vom 10. September 2020
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Die Regierung nimmt Stellung zum Entwurf für eine Teilrevision der eidgenössischen Jagdverordnung und zu den geplanten Änderungen des Bundesgesetzes über die Familienzulage. Zudem genehmigt sie ein Projekt zur Korrektion der Sculmserstrasse.
Regierung begrüsst die Teilrevision der eidgenössischen Jagdverordnung
Die Regierung nimmt
Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Die Vorlage betrifft die Teilrevision
der eidgenössischen Jagdverordnung.
Nach Ansicht der
Regierung trägt die teilrevidierte Jagdverordnung der steigenden Zahl Wölfen in
der Schweiz Rechnung. Sie erlaubt den Kantonen, den Wolfsbestand
verantwortungsbewusst zu regulieren, um Schäden an Nutztieren zu verhindern.
Ferner bewertet die Regierung positiv, dass auch die Gefährdung von Menschen
als Kriterium für die Regulation aufgenommen wurde. Sie hält zudem aufgrund der
im Kanton Graubünden gemachten Erfahrungen fest, dass der regulierende Abschuss
von Wolfswelpen aus einem Rudel langfristig die einzige effektive Massnahme zur
Vergrämung von Wölfen beziehungsweise Wolfsrudeln ist. Der Wildtierbestand ist
aus Sicht der Regierung nicht nur beim Rot- und Schwarzwild sowie beim Stein- und
Gämswild zu regulieren, sondern bei Bedarf auch beim Wolf.
Beilage
zur Stellungnahme
Vernehmlassungen des
Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.
Regierung heisst die vom Bund geplanten Änderungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen gut
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage
des Eidgenössischen Departements des Innern. Die geplanten Änderungen im Bundesgesetz
über die Familienzulagen betreffen einerseits die Einführung eines vollen
Lastenausgleichs und andererseits die Auflösung des Fonds Familienzulagen
Landwirtschaft.
Die Regierung begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen des
Bundesgesetzes und unterstützt sowohl die Einführung eines vollen
Lastenausgleichs als auch die Auflösung des Fonds Familienzulagen
Landwirtschaft. Ein voller Lastenausgleich schafft gleiche Bedingungen für alle
Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden. Ausserdem hat er sich in
den Kantonen, welche bereits heute einen vollen Lastenausgleich kennen, bestens
bewährt. Er kann administrativ einfach von den Kantonen umgesetzt werden,
weswegen es die Regierung als richtig erachtet, den Kantonen die Kompetenz für
die konkrete Ausgestaltung des vollen Lastenausgleichs zu überlassen. Die
Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft hat nach Meinung der
Regierung keine Auswirkungen auf die Leistungsempfänger und vereinfacht die
Zahlungsströme zwischen Bund und Kantonen zur Finanzierung der Familienzulagen
in der Landwirtschaft. Sie unterstützt deshalb die Auflösung des Fonds sowie
die Modalitäten zur Auszahlung an die Kantone.
Vernehmlassungen
des Eidgenössischen Departement des Innern
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements des Innern.
Grünes Licht für die Strassenkorrektion Sculmserstrasse
Die Regierung genehmigt das Projekt zur Korrektion der
Sculmserstrasse, die als einzige Strassenverbindung Sculms, Gemeinde Safiental,
erschliesst. Im Rahmen des Projekts soll der Strassenabschnitt von Fapiogn bis
in den Bereich Sigl Ault beim Abzweiger Scardanal an die heute gültigen
Anforderungen angepasst werden. Dazu soll unter anderem die Strasse auf 4,2 Meter verbreitert, der Oberbau und die Strassenoberfläche erneuert sowie die
Oberflächenentwässerung, die Strassengeometrie, die Einfahrt der bestehenden
Landwirtschafts- und Forstwege und der Knoten Sigl Ault optimiert werden. Die
Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 4,8 Millionen Franken.
Die Regierung genehmigt das Projekt zur Korrektion der Sculmserstrasse, die als einzige Strassenverbindung Sculms, Gemeinde Safiental, erschliesst.
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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden