Grossveranstaltungen dürfen ab dem 1. Oktober 2020 wieder durchgeführt werden, wenn sie eine Bewilligung des Kantons haben. Jede Veranstaltung mit über 1000 Personen muss ein Schutzkonzept vorlegen. Dabei sind strenge Vorgaben zu beachten. Der Kanton hat die Bewilligungsvoraussetzungen festgelegt und sich mit Grossveranstaltern ausgetauscht. Zudem wird der Austausch zwischen Kanton und Wirtschaftsverbänden intensiviert.
Das Verbot von Grossveranstaltungen gehört zu den zentralen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus. Aufgrund der epidemiologischen Lage im Kanton sind ab dem 1. Oktober 2020 nun wieder Grossveranstaltungen mit über 1000 Besucherinnen und Besuchern oder über 1000 mitwirkenden Personen möglich. So beispielsweise Konzerte, Theateraufführungen, Kongresse, Sportanlässe und andere In- und Outdoor-Veranstaltungen. Jede Veranstaltung mit mehr als 1000 Personen muss ein COVID-19-Schutzkonzept vorweisen und vom Kanton bewilligt werden.
Der Kanton hat die Bewilligungsvoraussetzungen für Grossveranstaltungen festgelegt und sich mit Grossveranstaltern anlässlich eines Treffens über Möglichkeiten, Vorgaben und Prozesse ausgetauscht. Damit schafft der Kanton die Grundlage, Grossveranstaltungen – unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage – wieder zu ermöglichen. Wenn sich die epidemiologische Lage verschlechtert oder ein Organisator mehrerer gleichartiger Veranstaltungen die im Schutzkonzept vorgesehenen Massnahmen an einer bereits durchgeführten Veranstaltung nicht eingehalten hat und nicht gewährleisten kann, dass die Massnahmen zukünftig eingehalten werden, kann der Kanton eine erteilte Bewilligung widerrufen oder weitere Einschränkungen erlassen.
Vollständige Gesuche sind mindestens 20 Tage vor der geplanten Grossveranstaltung an das Gesundheitsamt Graubünden einzureichen.
COVID-Abteilung zieht positive Zwischenbilanz
Seit Mitte September befindet sich die neu geschaffene COVID-Abteilung am neuen Standort. Damit konnte die bisher besetzte Infrastruktur im Zivilschutz-Ausbildungszentrum wieder dem Amt für Militär und Zivilschutz überlassen werden. In der COVID-Abteilung arbeiten rund 16 Fachpersonen aus den Bereichen Organisation, Gesundheit, Recht und Kommunikation. Das Gesundheitsamt zieht für die COVID-Abteilung eine positive Zwischenbilanz in der Bewältigung der COVID-19-Epidemie. Die Contact Tracer arbeiten je nach Bedarf von Montag bis Samstag. Die Planung ist so ausgelegt, dass die Ressourcen rasch der epidemiologischen Lage angepasst werden können und wenn nötig auch am Sonntag verfügbar sind. Die aktuellen Kontaktinformationen der COVID-Abteilung befinden sich auf der Corona-Webseite des Kantons.
Austausch zwischen Kanton und Wirtschaftsverbänden wird intensiviert
Im Hinblick auf die bevorstehende Wintersaison treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Bündner Wirtschaftsverbände, des kantonalen Gesundheitsamts sowie des Departements für Volkswirtschaft und Soziales regelmässig zu einem Austausch. Im Fokus der Gespräche steht der Informationsaustausch sowie die Planung des Winterbetriebs in Zeiten von Corona. In Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung des Wintertourismus für Graubünden wird der Austausch zwischen den Branchenverbänden aus Wirtschaft, Tourismus, Hotellerie, Gastronomie und Bau sowie dem Gesundheitsamt intensiviert. Abstand halten und Hände waschen sind nach wie vor die wirksamsten Massnahmen gegen die Verbreitung des Virus und gelten uneingeschränkt weiter.
Die Situation in Graubünden kann derzeit als stabil bezeichnet werden. Aktuell befinden sich in Graubünden 20 Personen in Isolation, rund 56 Personen in Quarantäne sowie drei Personen in Spitalpflege.
Auskunftsperson:
Marina Jamnicki, Kantonsärztin, Gesundheitsamt Graubünden, Tel. +41 81 257 26 46, E-Mail Marina.Jamnicki@san.gr.ch
Gremium: Gesundheitsamt
Quelle: dt Gesundheitsamt