Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung setzt zwei Gesetze und entsprechende Verordnungen per 1. Januar 2021 in Kraft. Zudem stellt sie das Zustandekommen eines Referendums fest und genehmigt den Bau und Betrieb einer Kraftwerkanlage der Repower AG.

Mehr Handlungsspielraum für die Regionen

Die Regierung setzt die vom Grossen Rat in der Junisession 2020 beschlossene Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (GWE) per 1. Januar 2021 in Kraft. Auf der Basis des revidierten Gesetzes erlässt die Regierung zudem die Teilrevision der Verordnung über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (VWE). Damit werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, dass ab Januar 2021 die Neukonzeption des Regionalmanagements umgesetzt werden kann.
Die Neukonzeption des Regionalmanagements sieht vor, dass die Regionen bei der Erarbeitung und Umsetzung der strategischen Grundlagen mehr Verantwortung und Flexibilität erhalten. Die Regionen werden sich künftig an der Finanzierung der Regionalentwicklungsstellen beteiligen. Der Kanton Graubünden unterstützt die Regionen mit einem Sockelbeitrag für den Grundbetrieb sowie mit einem Beitrag von maximal 50 Prozent an die Personalkosten für die Regionalentwicklungsstellen.
Die Umsetzung des Regionalmanagements in den Regionen wird mittels eines Leistungsauftrags zwischen dem Kanton und den einzelnen Regionen geregelt. Mit Inkrafttreten der GWE‑Teilrevision können die Regionen nun Anträge um Finanzierung der Regionalentwicklungsstellen beim Kanton stellen.

Die Regierung setzt die vom Grossen Rat in der Junisession 2020 beschlossene Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (GWE) per 1. Januar 2021 in Kraft.

Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation tritt in Kraft

Das Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden wird auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig erlässt die Regierung eine darauf basierende Verordnung. Die neuen gesetzlichen Vorgaben enthalten die nötigen Bestimmungen zur Bildung eines Rahmenverpflichtungskredits von 40 Millionen Franken und regeln die Grundsätze zur Verwendung des Kredits, um die digitale Transformation im Kanton Graubünden zu fördern.
Gemäss Verordnung ist für die Genehmigung eines Förderungsgesuchs zentral, dass es sich beim Vorhaben tatsächlich um ein Transformationsprojekt handelt. Einerseits geht es um Vorhaben mit dem Ziel, Veränderungen in Prozessen, Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen, die dank digitaler Technologien möglich werden, zu bewirken. Andererseits soll es auch um Vorhaben gehen, die Arbeits- und Fachkräfte befähigen, solche Veränderungen einzuleiten und umzusetzen.

Das Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden wird auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

Auftrag für elektronische Plattform für Baugesuche vergeben

Um eine effiziente Einreichung und Bearbeitung der Baugesuche im Kanton Graubünden sicherzustellen, ist eine elektronische Plattform (Web‑Lösung) geplant, welche eine durchgehende Transparenz über das Baubewilligungsverfahren für Baugesuche innerhalb und ausserhalb der Bauzone sicherstellt. Im Rahmen der E-Government-Strategie 2019 bis 2023 hat die Regierung dieses Vorhaben als strategisches Projekt definiert, welches entsprechend mit hoher Priorität umzusetzen ist. Dazu vergibt sie nun den Auftrag für die Gesamtprojektleitung an die Balser & Hoffmann AG aus Zürich. Die Kosten für die Gesamtprojektleitung betragen rund 896 000 Franken.
Über die Plattform können die Gesuchstellenden ihre Baugesuche sowie die dazugehörenden Unterlagen (Pläne, Gesuche für Zusatzbewilligungen, usw.) in einheitlicher Form elektronisch einreichen und den aktuellen Projektstatus einsehen. Die Plattform soll von allen Gemeinden des Kantons Graubünden und von den interessierten kantonalen Amtsstellen genutzt werden. Sämtliche am Baubewilligungsprozess teilnehmenden und zugriffsberechtigten Stellen können auf der Plattform Informationen zum Baugesuch einsehen und Dokumente hochladen. Die Verwaltung hat zusätzlich die Möglichkeit, Statusänderungen, Zuständigkeiten und Aktionen zu den Baugesuchen zu kommunizieren. Im Weiteren ist eine Anbindung an das Geografische Informationssystem sowie an das zentrale Gebäude- und Wohnungsregister geplant.

Um eine effiziente Einreichung und Bearbeitung der Baugesuche im Kanton Graubünden sicherzustellen, ist eine elektronische Plattform (Web‑Lösung) geplant, welche eine durchgehende Transparenz über das Baubewilligungsverfahren für Baugesuche innerhalb und ausserhalb der Bauzone sicherstellt.

Referendum gegen die Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge zustande gekommen

Das Referendum gegen den Beschluss des Grossen Rates über die Aufhebung des Ge­setzes über Mutterschaftsbeiträge vom 26. August 2020 ist mit 2837 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Volksabstimmung über diese Vorlage findet am 13. Juni 2021 statt.

Das Referendum gegen den Beschluss des Grossen Rates über die Aufhebung des Ge­setzes über Mutterschaftsbeiträge vom 26. August 2020 ist mit 2837 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Volksabstimmung über diese Vorlage findet am 13. Juni 2021 statt.

Grünes Licht für neues Wasserkraftwerk der Repower AG

Die Regierung erteilt der Repower AG für den Bau und Betrieb des Kraftwerks (KW) Taschinas II die erforderlichen Bewilligungen. Die Repower beabsichtigt, die Wasserkraft des Taschinas- beziehungsweise des Schmittnerbachs auf dem Gemeindegebiet von Grüsch und Seewis in einer weiteren Stufe, im KW Taschinas II, zur Stromerzeugung zu nutzen. Dazu soll einerseits das im bestehenden KW Taschinas I turbinierte Wasser ab dessen Zentrale bis zur Landquart genutzt werden. Dadurch entsteht eine neue Restwasserstrecke von rund 1,5 Kilometer, davon rund 1,3 Kilometer im Taschinasbach und 200 Meter in der Landquart. Andererseits soll ab der Fassung des bestehenden, jedoch ausser Betrieb stehenden KW Lietha der Taschinasbach gefasst und ins System des KW Taschinas II eingeleitet werden. Für das KW Taschinas II ist eine installierte Leistung von rund 1,5 Megawatt sowie eine jährliche Produktion von 5 Gigawattstunden geplant.

Flusslauf der Landquart

Die Regierung erteilt der Repower AG für den Bau und Betrieb des Kraftwerks (KW) Taschinas II die erforderlichen Bewilligungen.

Kantonsbeitrag für neuen Werkhof in Vicosoprano

Die Regierung sichert der Gemeinde Bregaglia für die Realisierung eines neuen Werkhofs einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 900 000 Franken zu. Der Werkhof in Vicosoprano soll als Hauptbasis für den Forst- und Werkbetrieb errichtet werden, während die bestehenden Magazine in Bondo, Maloja und Stampa hauptsächlich für den Werkdienst als Aussenposten erhalten bleiben beziehungsweise minimal ausgebaut werden sollen. Aufgrund der Folgen des Bergsturzereignisses im Jahr 2017 hat die Gemeinde entschieden, auf den vorgesehenen Ausbau des Magazins in Bondo zu verzichten. Die Gesamtkosten des Projekts betragen rund 2,6 Millionen Franken.
Mit dem Zusammenschluss der fünf Gemeinden Bondo, Castasegna, Soglio, Stampa und Vicosoprano zur Gemeinde Bregaglia im Jahr 2010 wurden auch die bisherigen drei Forst- und Werkbetriebe im Tal zu einem gemeinsamen Forst- und Werkbetrieb zusammengelegt. Die vier vorhandenen Werkhöfe beziehungsweise Magazine in Bondo, Maloja, Stampa und Vicosoprano genügen in Bezug auf die Platzverhältnisse den heutigen Anforderungen nicht mehr.

Visualisierung des neuen Werkhofs

© Alder Clavuot Nunzi Architekten GmbH

Die Regierung sichert der Gemeinde Bregaglia für die Realisierung eines neuen Werkhofs einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 900 000 Franken zu.

Neuer Artikel
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden