Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Für die Agglomeration Chur wird nach einer Unterbrechung von vier Jahren ein neues Agglomerationsprogramm erarbeitet. Die Arbeiten sind weit fortgeschritten, bis zur Programmeingabe am 15. September 2021 bleibt aber noch einiges zu tun.

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Agglomerationsprogramm (AP) die Abstimmung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung aufzeigt. Der Finanzierungsbeschluss erfolgt im Bundesparlament pro Programmperiode, beim letzten Beschluss ging es dabei schweizweit um einen Betrag von knapp 1 100 Millionen Franken.

Im Jahre 2007 wurde das erste AP für die Agglomeration Chur erarbeitet, darauf folgte ein AP der zweiten Generation im Jahre 2012. Die dritte Generation AP wurde ausgelassen, um sich auf die Umsetzung der Massnahmen aus den bisherigen APs zu konzentrieren.

Arbeiten an 4. AP-Generation aufgenommen
Im Frühling 2019 wurden unter der Führung des Amts für Raumentwicklung die Arbeiten an einem AP der 4. Generation aufgenommen. Die im Agglo-Perimeter liegenden Regionen Imboden, Plessur und Landquart und damit auch die Gemeinden sind eingebunden. Entsprechend den Richtlinien des Bundes fokussiert das neue AP die Themen Siedlung, Landschaft und Verkehr. Die Situations- und Trendanalyse, das Zukunftsbild, der Handlungsbedarf und die Teilstrategien sowie die Evaluation der Massnahmen liegen im Entwurf vor. Die Massnahmen sind über die ganze Agglomeration verteilt, die wichtigsten sind:

• Optimierungen in und um die Bahnhöfe für einen effizienten Umstieg zwischen Verkehrsträgern und Netzhierarchien.
• Ausbau von Velowegen, Kernstück bildet eine Alltagsveloroute von Rhäzüns bis Maienfeld.
• Siedlungsverträgliche Aufwertung stark befahrener Strassenabschnitte innerorts mittels Betriebs- und Gestaltungskonzepten.
• Grösste Infrastrukturmassnahmen sind die Querverbindung Richtung Schanfigg (St. Luzibrücke) und der Linksabbieger am Rosenhügel Chur. 

Die Herausforderung der nächsten Monate liegt in der Aufbereitung der Massnahmen in der erforderlichen Tiefe durch die verantwortlichen Stellen bei Kanton und Gemeinden. Anfangs 2021 findet eine Vernehmlassung des AP bei Gemeinden, Regionen und kantonalen Fachstellen statt. Gestützt auf die Rückmeldungen wird das AP weiter verfeinert. Eine öffentliche Mitwirkung erfolgt dann im Frühjahr 2021. Die erforderlichen Beschlüsse der involvierten Gemeinden und Regionen müssen bis Ende Juni 2021 vorliegen. Die Eingabe des Programms beim Bund erfolgt gestützt auf einen Regierungsbeschluss, spätester Eingabetermin ist der 15. September 2021.


Auskunftsperson: 
Dr. Boris Spycher, Projektleiter / Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Amt für Raumentwicklung, Tel. +41 81 257 23 06, E‑Mail Boris.Spycher@are.gr.ch


Gremium: Amt für Raumentwicklung 
Quelle: dt Amt für Raumentwicklung

Neuer Artikel