Der Grosse Rat und die Regierung wollen den Kanton als attraktiven Arbeitgeber stärker positionieren, um im Wettbewerb um gutes, qualifiziertes Personal nicht weiter den Anschluss zu verlieren. Damit insbesondere die benötigten Fach- und Führungskräfte gewonnen und gehalten werden können, sollen die Arbeits- und Anstellungsbedingungen des Personalgesetzes den heutigen Ansprüchen angepasst werden.
Der Grosse Rat und die Regierung haben sich unter dem übergeordneten politischen Ziel "Moderne und schlanke Verwaltung" beziehungsweise dem Entwicklungsschwerpunkt "Attraktiver Arbeitgeber" des Regierungsprogramms 2021–2024 das Ziel gesetzt, dass der Kanton seinen Mitarbeitenden fortschrittliche Arbeits- und Anstellungsbedingungen mit wettbewerbsfähigen Lohn-, Sozial- und Lohnnebenleistungen bietet. Hintergrund ist, dass der Kanton seit Jahren zunehmend Probleme verzeichnet, die Fach- und Führungskräfte zu rekrutieren, die für eine moderne, leistungsfähige und schlanke kantonale Verwaltung benötigt werden.
Teilrevision des Personalgesetzes
Im Rahmen der Teilrevision des Personalgesetzes sind Verbesserungen insbesondere im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Ferien, der Flexibilisierung des Altersrücktritts und der Förderung von Teilzeitarbeit vorgesehen. Weitere Elemente der Teilrevision des Personalgesetzes betreffen Annäherungen an das private Arbeitsrecht und den Ausbau von Zuständigkeiten der Dienststellen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Juni 2021. Die Unterlagen sind auf der Webseite des Kantons verfügbar.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 01, E‑Mail Christian.Rathgeb@dfg.gr.ch
- Fernando Guntern, Leiter Personalamt, Tel. +41 81 257 32 24, E‑Mail Fernando.Guntern@pa.gr.ch
Gremium: Standeskanzlei
Quelle: dt Personalamt