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Die Regierung gibt die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) zur Vernehmlassung frei. Mit dieser Gesetzesanpassung soll neu der Kanton die Kosten bei der brieflichen Stimmabgabe auf dem Postweg im Inland übernehmen können.

In der Oktobersession 2019 reichte Grossrat Roman Hug (SVP) den Auftrag betreffend vorfrankierte Abstimmungskuverts für Graubünden ein. Aktuell haben die Bündner Stimmberechtigten die Möglichkeiten, ihre Stimme an der Urne, an einer von der Gemeinde bezeichneten Amtsstelle oder brieflich (per Post oder durch Einwurf in einen von der Gemeinde bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung) abzugeben. Beim Postweg müssen die Stimmberechtigten zurzeit in den meisten Gemeinden die Kosten selber tragen.

Kanton übernimmt Kosten bei der brieflichen Stimmabgabe
Mit der nun vorgeschlagenen Teilrevision des GPR soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit neu der Kanton die Kosten bei der brieflichen Stimmabgabe auf dem Postweg im Inland übernehmen kann. Dazu soll auf dem Stimmrechtsausweis jeweils einen entsprechenden Data-Matrix-Code unter der Adresse der Gemeinde aufgedruckt werden. Beim Rückversand des Stimm- beziehungsweise Wahlzettels an die Gemeinde wird der Code auf dem Stimmrechtsausweis von der Post gescannt und dem Kanton automatisch eine Frankatur verrechnet. Hingegen fallen für den Kanton keine Kosten an, wenn die Stimmabgabe über einen der anderen Wege oder gar nicht erfolgt.

Der Kanton Graubünden übernimmt die Frankatur für eine B-Post-Sendung von 0.95 Franken. Dies entspricht der Praxis anderer Kantone und berücksichtigt, dass bereits andere kostenlose Möglichkeiten zur Stimmabgabe bestehen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Juli 2021. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons Graubünden abrufbar.


Auskunftsperson:
Regierungspräsident Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Tel. +41 81 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@diem.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei

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